Umweltministerkonferenz (UMK) am 25. und 26. Juni

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ID: 98075

Umweltministerkonferenz (UMK) am 25. und 26. Juni



(pressrelations) - >Umweltministerin Conrad: "Gesetze müssen auf den Klimawandel eingehen" ? Rheinland-pfälzischer Antrag bei UMK

Gesetze und Vorschriften müssen "klimatauglich" werden, fordert die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad. Zur 72. Umweltministerkonferenz (UMK), die am 25. und 26. Juni in Nonnweiler-Otzenhausen stattfindet, bringt sie den Tagesordnungspunkt "Anforderungen an eine Anpassungsstrategie für den Klimawandel" ein.

"Ziel muss es sein, die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen und ihre Verletzbarkeit zu verringern.", stellt Conrad fest und fordert ein Finanzierungskonzept für Anpassungsstrategien.

Ministerin Conrad stellt folgende Anforderungen:

1. Es gilt, die Anfälligkeiten der Menschen und der Umwelt in Deutschland zu verringern, aber auch die sich aus dem Klimawandel ergebenden Chancen zu nutzen. Ein Handeln ist auf allen politischen Ebenen erforderlich. Angesichts knapper Ressourcen und der Dimension der anstehenden Aufgaben ist ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern im Bereich Anpassung unerlässlich.

2. Es ist zwingend erforderlich, sich auf den Klimawandel und seine Folgen einzustellen, und zwar nicht nur reaktiv, wie es Mensch und Natur immer schon getan haben, sondern vorausschauend. Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken des Klimawandels sind oft teuer und benötigen einen langen Vorlauf. Einschlägige Untersuchungen zeigen aber, dass sich frühzeitiges Handeln nicht nur unter Vorsorgegesichtspunkten, sondern auch unter betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekten lohnt.

3. Ziel muss sein, die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen und die Verletzbarkeit der Systeme zu verringern. Die vorhandene Stabilität von natürlichen Systemen muss geschützt bzw. gestärkt werden, um eine Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel auf möglichst natürlichem Wege zu vermeiden, mindestens aber zu begrenzen. Maßnahmen, die zu zusätzlichen Belastungen der Umwelt und Ökosysteme führen, sollten unterbleiben.



4. Die Entscheidungsgrundlagen müssen verbessert werden. Viele Aspekte der Folgen des Klimawandels sind nach wie vor nicht ausreichend erforscht bzw. bekannt. Deshalb kommt der Verbesserung des bestehenden Fachwissens zum Klimawandel und seinen Folgen in den verschiedenen betroffenen Sektoren, aber auch sektorenübergreifend und vernetzt, eine große Bedeutung zu. Dabei müssen belastbare regionalisierte Klimamodelle die Aussagen zu regionalen Klimafolgen verbessern. Dementsprechende Forschung ist zu intensivieren sowie zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander noch stärker zu verzahnen bzw. zu koordinieren.

5. Bei den Schlussfolgerungen muss die Spannweite der möglichen Entwicklungen des Klimawandels berücksichtigt werden. Der Klimawandel ist ein langfristig wirkendes Phänomen dessen regionalisierte Aussagen noch erhebliche Unsicherheiten aufweisen. Mit der Unsicherheit leben, heißt Handlungskorridore und Optionen offen halten und flexible anpassungsfähige Strategien verfolgen.

6. Gesetze und Vorschriften müssen "klimatauglich" werden. Sie müssen die Phänomene und Auswirkungen des Klimawandels z. B. auf den Naturhaushalt, die Gewässer und das Grundwasser berücksichtigen, Anpassungen unterstützen und die Schutzkonzepte darauf ausrichten.

7. Die Ressourcensteuerung muss gezielt und nachhaltig erfolgen, um Fehlallokationen zu vermeiden. Klimawandelforschung und Anpassungen an den Klimawandel brauchen adäquate Ressourcenausstattungen sowie eine Überprüfung bestehender Förderprogramme und Konzepte. Es gilt, die Maßnahmen anzugehen, wenn sie sich auf eine wissenschaftlich fundierte Basis stützen können. Die Umweltministerkonferenz bittet die Bund-Länder Arbeitsgruppen um eine verantwortungsbewusste und sorgfältige Begleitung der Klimafolgenforschung und ihrer Auswirkungen in den Aufgabengebieten.

8. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen bedarf - auch mittelfristig - erheblicher finanzieller Mittel. Sie bitten den Bund zusammen mit den Ländern die Finanzierungsmöglichkeiten zu klären, auch unter Einbeziehung von EU, Emissionshandelserlösen oder weiterer in der Verantwortung stehender Akteure.

9. Das Bewusstsein für Klimafolgen und die notwendigen Anpassungen muss gefördert werden. Der Klimawandel, insbesondere seine für den Menschen und seine Lebensräume betreffenden Folgen sind verstärkt zu kommunizieren, um Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu schaffen. Das Phänomen Klimawandel muss präsenter und greifbarer werden. Die eigene Daseinvorsorge der Menschen aber auch ein Überdenken der eigenen Lebensstile und Verhaltensweisen kann auf diese Weise gefördert und die Bereitschaft für den Klimaschutz verstärkt werden.


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Datum: 24.06.2009 - 17:41 Uhr
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