EU-Kommission verabschiedet neue Kinomitteilung
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EU-Kommission verabschiedet neue Kinomitteilung
Die EU-Kommission hat heute einen neuen Entwurf zur sogenannten "Kinomitteilung" vorgelegt.
In der Kinomitteilung sind die Bedingungen festgelegt, nach denen die EU-Kommission die Filmförderungen der Mitgliedsstaaten unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten genehmigt.
Für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt sich die neue Kinomitteilung als sehr ausgewogen dar. Es wurden Lösungen gefunden, die einerseits den beihilferechtlichen und binnenmarktrechtlichen Anforderungen der Gemeinschaft genügen und auf der anderen Seite den Mitgliedsstaaten den Spielraum belassen, den sie zum Wohle einer starken europäischen Film- und Kinowirtschaft für die Weiterentwicklung ihrer Fördersysteme brauchen. Als besonders positiv bewertet der BKM, dass das noch in der Vorgängerfassung enthaltene Verbot von Vorgaben zur Herkunft von Waren und Dienstleistungen, die bei einem Filmprojekt verwendet werden, nunmehr entfallen ist. Das hilft insbesondere dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF).
Gegenüber der alten Kinomitteilung aus dem Jahre 2001, die nur die Filmproduktion erfasst hatte, wurde nunmehr der Anwendungsbereich auf die der Produktion vor- und nachgelagerten Bereiche der Filmherstellung erweitert. Auch die Kinoförderung ist jetzt erfasst, die die Kommission bisher nicht als kulturell motivierte Förderung akzeptiert hatte. Zudem können die Mitgliedsstaaten künftig verlangen, dass bis zu 160 Prozent des Beihilfebetrags in ihrem Hoheitsgebiet ausgegeben werden. Schließlich können sie vorschreiben, dass ein bestimmter Anteil der Produktionstätigkeit in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden muss.
Den vollständige Wortlaut der Kinomitteilung finden Sie unter: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/specific_rules.html
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Datum: 14.11.2013 - 17:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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