Fieber als Notfall / Wie Eltern bei Fieberkrämpfen richtig reagieren
ID: 981355
erleiden einmal einen Fieberkrampf. Häufige Zeichen: Sie verlieren
das Bewusstsein, atmen schwer, verdrehen die Augen, zucken
unkontrolliert und haben oft Schaum vorm Mund - für Vater und Mutter
eine beängstigende Situation. Eltern sollten immer den Notarzt rufen,
auch wenn Fieberkrämpfe meist von selbst wieder abklingen. Bis Hilfe
da ist, sollten Eltern sich bemühen, ruhig zu bleiben. Man sollte das
Kind weich lagern, damit es sich nicht verletzen oder herunterfallen
kann. "Schieben sie ihm nichts zwischen die Zähne, das kann zu
Verletzungen führen", rät Dr. med. Florian Hoffmann, Oberarzt für
spezielle pädiatrische Notfallmedizin am Dr. von Haunerschen
Kinderspital am Universitätsklinikum München, im Apothekenmagazin
"Baby und Familie". Meistens dauert der Krampf nur zwei bis drei
Minuten. Das Kind kann sich später daran nicht erinnern. Zur
Sicherheit soll es nach dem ersten Krampf für eine Nacht zur
Beobachtung ins Krankenhaus. Bleibende Schäden sind von einzelnen
Fieberkrämpfen in der Regel nicht zu befürchten.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 11/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.baby-und-familie.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.11.2013 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 981355
Anzahl Zeichen: 1699
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Baierbrunn
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 211 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fieber als Notfall / Wie Eltern bei Fieberkrämpfen richtig reagieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Baby und Familie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).