Nasses Laub bringt Haftung
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Mit der Reinigungspflicht der Gehwege verhält es sich wie mit der Schneeräumpflicht. Die Eigentümer der Häuser bzw. auch deren Mieter sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grundstücke von herabgefallenen Blättern zu reinigen, damit keine Gefahr für Passanten entsteht. Aber welche Versicherung zahlt, wenn es dennoch zu einem „Ausrutscher“ von Fußgängern kommt? Sollte es zur Klage eines Verunglückten kommen, bieten eine Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den nötigen Schutz, erklärt Jürgen Buck.
„Haftpflichtversicherungen sollten mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden“, empfiehlt der Fachmann und betont dabei „mindestens“. Nach Möglichkeit sollte die Versiche-rungssummer noch höher gewählt werden, führt Jürgen Buck weiter aus.
Weitere Informationen zum Thema „Richtiger Versicherungsschutz“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung kann der kostenlose „Absicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 15.11.2013 - 09:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 981407
Anzahl Zeichen: 1782
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.11.2013
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