Bundesteilhabegesetz muss Leistungen für Menschen mit Behinderung verbessern / Blinde Menschen erwa

Bundesteilhabegesetz muss Leistungen für Menschen mit Behinderung verbessern / Blinde Menschen erwarten eine gerechte Blindengeldlösung

ID: 981516
(ots) - Die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales
wird am Samstag (16. November) über die Inhalte eines
Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung beraten. Andrea
Nahles (SPD) und Ursula von der Leyen (CDU) leiten die Gespräche.

Die Verbände blinder und sehbehinderter Menschen erwarten, dass
mit diesem Gesetz die bisherigen Landesblindengelder zu einem
Bundesteilhabegeld weiterentwickelt werden.

Derzeit zahlen alle Bundesländer ein Blindengeld. Doch die Höhe
dieser Leistung ist nach zahlreichen Sparrunden mittlerweile höchst
unterschiedlich. "Wer beispielsweise im thüringischen Bad Salzungen
lebt, bekommt monatlich knapp 260 Euro weniger als der blinde
Bewohner des wenige Kilometer entfernten Philippsthal in Hessen. Das
hat mit gleichen Lebensbedingungen nichts mehr zu tun", erklärt
Michael Herbst, Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und
Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), "noch ungerechter ist die
Situation für schwer sehbehinderte Menschen: Sie bekommen nur in
sechs Bundesländern ein abgestuftes Blindengeld."

"Wir erwarten deshalb, dass jetzt mit einem Bundesteilhabegesetz
ein Teilhabegeld geschaffen wird, das für blinde und sehbehinderte
Menschen die bestehenden Ungerechtigkeiten beseitigt und das auch den
Unterstützungsbedarf von Menschen mit anderen gravierenden
Behinderungen berücksichtigt. Die Konzepte dafür liegen auf dem
Tisch", ergänzt Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Ein Bündnis von Behindertenverbänden hat daher für die
Koalitionsverhandlungen eine Formulierung vorgeschlagen, die sie an
die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales geschickt hat.
Der Formulierungsvorschlag lautet:

"In Zusammenarbeit mit den Ländern soll zu Beginn der


Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz außerhalb der Sozialhilfe
verabschiedet werden, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention
orientiert. Dabei sollen die Hilfen für behinderte Menschen
einkommens- und vermögensunabhängig sowie bedarfsdeckend gestaltet,
ein Bundesteilhabegeld eingeführt und Expertinnen und Experten
behinderter Menschen und ihrer Verbände intensiv und frühzeitig am
Gesetzgebungsprozess beteiligt werden."

"Wir hoffen, dass die Mitglieder der Koalitionsarbeitsgruppe
Arbeit und Soziales die Belange behinderter Menschen ernst nehmen und
behinderte Menschen und ihre Verbände zukünftig intensiv am
Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Das Forum behinderter Juristinnen
und Juristen hat beispielsweise bereits einen Gesetzentwurf
formuliert, der eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines
Bundesteilhabegesetzes bieten kann", so Herbst und Bethke.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der
Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe unter
www.teilhabegesetz.org



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV,
Tel. 030 / 28 53 87-180, Mobil: 0172 / 3645278,
E-Mail: a.bethke@dbsv.org, Internet: www.dbsv.org

Michael Herbst, Geschäftsführer des DVBS,
Tel. 06421 / 94888-0, Mobil: 0176 / 30450171,
E-Mail:herbst@dvbs-online.de, Internet: www.dvbs-online.de

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Datum: 15.11.2013 - 10:32 Uhr
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