Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi veröffentlicht Gutachten zur Versorgungssicherheit im Stromsektor
ID: 981742
Da Strom derzeit nicht in großen Mengen effizient speicherbar sei, würden konventionelle Kraftwerke weiterhin gebraucht. Der durch das EEG geförderte Ausbau der erneuerbaren Energien senke jedoch die Bereitschaft, in konventionelle Kraftwerke zu investieren und könne den weiteren Betrieb bestehender Anlagen gefährden. Um langfristig Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird daher ein zentraler Kapazitätsmarkt empfohlen. Kritisch sieht der Beirat hingegen eine strategische Reserve sowie andere 'selektive' Kapazitätsmechanismen, da diese höhere Stromkosten nach sich zögen.
Eine sichere Stromversorgung ist Grundvoraussetzung dafür, dass die deutsche Wirtschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleibt. Das BMWi begrüßt daher, dass der Beirat diese stärker in den Vordergrund rücken will. Im Rahmen des Kraftwerksforums hat das BMWi Studien zur Leistungsfähigkeit des gegenwärtigen Strommarkts wie auch zu den konkreten Auswirkungen möglicher Kapazitätsmechanismen vergeben. Deren Ergebnisse werden für das Frühjahr 2014 erwartet.
Der Wissenschaftliche Beirat berät den Bundeswirtschaftsminister unabhängig in Fragen der Wirtschaftspolitik. Er bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst und teilt die Ergebnisse in Form von Gutachten mit.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Beirat und zum Gutachten.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.11.2013 - 12:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 981742
Anzahl Zeichen: 2535
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Energie & Umwelt
Diese Pressemitteilung wurde bisher 216 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi veröffentlicht Gutachten zur Versorgungssicherheit im Stromsektor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).