Berliner Zeitung: Kommentar zur geplanten Entmachtung berufsbezogener Arbeitnehmer-Organisationen durch die Große Koalition
ID: 983806
Spartengewerkschaften preiszugeben, steht allerdings Artikel 9,
Absatz 3, des Grundgesetzes entgegen, der die Koalitionsfreiheit
garantiert. Das Recht, Interessenvertretungen zu gründen, die etwa
zum Führen von Tarifverhandlungen berechtigt sind oder zur
Organisation von Streiks, besitzt also Verfassungsrang - und das aus
gutem Grund. Ein Gleichschalten der Gewerkschaften, wie sie im
Nationalsozialismus vollzogen wurde, sollte sich nicht wiederholen
können. Karlsruhe wird daher gewiss besonders kritisch prüfen, ob ein
um größerer "Tarifeinheit" willen verabschiedetes Gesetz mit dem
Geist der Verfassung vereinbar ist.
Pressekontakt:
Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.11.2013 - 16:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 983806
Anzahl Zeichen: 939
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 181 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berliner Zeitung: Kommentar zur geplanten Entmachtung berufsbezogener Arbeitnehmer-Organisationen durch die Große Koalition"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Berliner Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).