WiSoFT e.V. fordert, das Promotionsrecht weiterhin und ausschließlich Universitäten vorzubehalten

WiSoFT e.V. fordert, das Promotionsrecht weiterhin und ausschließlich Universitäten vorzubehalten

ID: 983866

SoFT e.V. fordert, das Promotionsrecht weiterhin und ausschließlich Universitäten vorzubehalten


Der WiSoFT e.V. als Vertreter der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten im deutschsprachigen Raum fordert eindringlich, dass das Promotionsrecht weiterhin und ausschließlich den Universitäten im Rahmen der Autonomie vorbehalten bleibt. Die Zuständigkeit von Universitäten für Promotionen ist nicht nur historisch gewachsen und bewährt, sondern ergibt sich zwingend aus der Profilierung der Institutionen des Wissenschaftsraums, und damit in Abgrenzung zu außer-universitären Wissenschaftseinrichtungen und zu nicht-universitären Hochschulen.

Aufgrund der international üblichen Qualitätsstandards für die Auswahl ihrer Mitglieder und Studierenden sowie der Standards für die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen gibt es beim Promotionsrecht keine Alternative zu Universitäten. Die alleinige Zuständigkeit bei Promotionen ist zugleich Verpflichtung für eine stete Qualitätssicherung der Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie und erfolgt in enger Abstimmung mit ihren jeweiligen Fachwissenschaftlern.

Daher hat bei kooperativen Promotionsverfahren, die im Sinne der Ausschöpfung von Wissenschaftspotenzialen als spezieller Fall ausdrücklich begrüßt werden, die Hauptverantwortung für Verfahren wie für Begutachtung stets bei den Universitäten und deren Fachvertretern zu liegen.


Im Namen der Vollversammlung

Prof. Dr. Alexander Karmann,
Vorsitzender des WiSoFT e.V.

Technische Universität Dresden
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 - 463 316 70
Telefax: +49 (0) 351 - 463 377 36
eMail: wisoft[at]mailbox.tu-dresden.de



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Der WiSoFT e.V. als Vertreter der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten im deutschsprachigen Raum fordert eindringlich, dass das Promotionsrecht weiterhin und ausschließlich den Universitäten im Rahmen der Autonomie vorbehalten bleibt. Die Zuständigkeit von Universitäten für Promotionen ist nicht nur historisch gewachsen und bewährt, sondern ergibt sich zwingend aus der Profilierung der Institutionen des Wissenschaftsraums, und damit in Abgrenzung zu außer-universitären Wissenschaftseinrichtungen und zu nicht-universitären Hochschulen.

Aufgrund der international üblichen Qualitätsstandards für die Auswahl ihrer Mitglieder und Studierenden sowie der Standards für die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen gibt es beim Promotionsrecht keine Alternative zu Universitäten. Die alleinige Zuständigkeit bei Promotionen ist zugleich Verpflichtung für eine stete Qualitätssicherung der Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie und erfolgt in enger Abstimmung mit ihren jeweiligen Fachwissenschaftlern.

Daher hat bei kooperativen Promotionsverfahren, die im Sinne der Ausschöpfung von Wissenschaftspotenzialen als spezieller Fall ausdrücklich begrüßt werden, die Hauptverantwortung für Verfahren wie für Begutachtung stets bei den Universitäten und deren Fachvertretern zu liegen.


Im Namen der Vollversammlung

Prof. Dr. Alexander Karmann,
Vorsitzender des WiSoFT e.V.

Technische Universität Dresden
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 - 463 316 70
Telefax: +49 (0) 351 - 463 377 36
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Datum: 19.11.2013 - 18:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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