DGAP-News: ecolutions GmbH&Co. KGaA: Weg zur Einheits-KGaA
ID: 984624
ecolutions GmbH&Co. KGaA: Weg zur Einheits-KGaA
20.11.2013 / 14:50
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ecolutions GmbH&Co. KGaA: Weg zur Einheits-KGaA
Frankfurt am Main, 20. November 2013 - Die ecolutions GmbH&Co. KGaA plant
den Erwerb der ecolutions Management GmbH. Die Gesellschafterin der
ecolutions Management GmbH, die teleMaz Commercials GmbH, eine 100%
Beteiligung der PVM Private Values Media AG, und der Aufsichtsrat der
ecolutions GmbH&Co. KGaA haben sich gemeinsam auf eineÜbernahme
sämtlicher Anteile der persönlich haftenden Gesellschafterin durch die KGaA
verständigt. Der Aufsichtsrat hat dieser Transaktion vom Grundsatz her
zugestimmt. Der Kaufpreis beträgt 1 Euro. DieÜbernahme unterliegt noch
aufschiebenden Bedingungen. Ein Vollzug der Transaktion ist von uns aus
kurzfristig geplant.
Die Geschäftsführung befürwortet ausdrücklich den Weg der Gesellschaft zur
Einheits-KGaA. Durch die Einheitsgesellschaft können die sachlich nicht
gerechtfertigten, aufwändigen und teuren Rechtsstreitigkeiten zwischen der
Komplementärin und dem Aufsichtsrat im Wesentlichen beendet werden. Das
führt zu einer erheblichen Kostenentlastung des Unternehmens und wird sich
entsprechend entlastend auf die Ertragsrechnung auswirken. Die bisherigen
innergesellschaftlichen Streitigkeiten, welche im Wesentlichen auf
Beschlüssen einer strittigen Hauptversammlung vom 10. September 2012
beruhen, verursachten bisher Rechtskosten von deutlich mehr als eine
Million Euro und belasteten damit alle Kommanditaktionäre der
Gesellschaft. Wirtschaftlich ist die jetzt geplante Transaktion für alle
involvierten Parteien vorteilhaft, da die Gesellschaft in ruhigeres
Fahrwasser kommt. Finanziell ist die Einigung, die von der teleMaz
Commercials GmbH bereits seit dem 10. September 2012 angestrebt wird,
zwingend erforderlich, da sich die KGaA die kostenintensiven
Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Liquiditätsbelastung auf Dauer nicht mehr
leisten kann.
Ergänzend ist anzumerken, dass nur eine Einheits-KGaA dazu führt, dass die
grundlegenden Streitigkeiten zügig beendet werden können. Die mündliche
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Sachen
Entzugsklage der persönlich haftenden Gesellschafterin und Nichtigkeit der
Hauptversammlung am 10. September 2012 ist für den 18. Februar 2014
terminiert. Ein Urteil wird somit frühestens im Frühjahr 2014 ergehen. Es
ist davon auszugehen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die
Revision zulässt, da die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die
Geschäftsführung eine auf Aktionärsverlangen einberufene Hauptversammlung
absagen darf und welche Konsequenzen es hat, wenn er eine solche Absage
rechtswidrig vornimmt, bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.
Falls die Revision nicht zugelassen wird, ist durchaus von einer
Nichtzulassungsbeschwerde auszugehen. Unter Berücksichtigung eines
Revisionsverfahrens respektive Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist mit
einer rechtskräftigen Entscheidungüber die strittige Hauptversammlung vom
10. September 2012 nach Auskunft der Anwälte frühestens im Jahr 2015 zu
rechnen. Unter diesem Aspekt ist der jetzt beschrittene Weg ganz ohne
Zweifel die für das Wohl der Gesellschaft richtige Entscheidung.
Die Geschäftsleitung
Kontakt:
ecolutions GmbH&Co. KGaA
Im Trutz Frankfurt 49
D-60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 915 010 80
Fax: +49 (0) 69 915 010 829
E-mail: info@ecolutions.de
Ende der Corporate News
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Datum: 20.11.2013 - 14:50 Uhr
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