Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Streit um die Abwasseranschlussgebühren:
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einmal an der Altanschließerfrage gesetzlich herumgedoktert. Das
Parlament legte eine Verjährungsfrist von 15 Jahren für die Erhebung
von Abgaben fest. Ist damit Rechtssicherheit bei dem leidigen Thema
der Anschlussgebühren geschaffen? Nein! Und schon gar nicht wird mit
dieser Regelung Rechtsfrieden eintreten. Einige Betroffene können
durchaus von der Verjährungsfrist profitieren. Diejenigen, die in
Verbandsgebieten wohnen, in denen in den nächsten beiden Jahren keine
gültigen Bescheide mehr verschickt werden, könnten Glück haben. Bis
dahin muss jedoch weiter um Bescheide oder die Gültigkeit von
Satzungen gestritten werden und zwar vor Gericht. Das kostet Geld und
Nerven.
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Datum: 20.11.2013 - 18:12 Uhr
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