GTÜ: Orange HU-Plakette verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit
GTÜ: Orange HU-Plakette verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit

(firmenpresse) - (Mynewsdesk) Autofahrer, die noch eine orangefarbene Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten noch in diesem Jahr zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn mit Jahresbeginn 2014 verlieren die orangen Plaketten mit der Zahl 13 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.
Für 2014 sind Plaketten mit der Farbe Blau (14), Gelb (15) und Braun (16) gültig. Fahrzeuge mit orangefarbener Prüfplakette sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2014 zugelassen werden, tragen die Farbe Rosa (17). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2010 zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.
Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Autofahrer können sich für die kostenlose HU-Erinnerung registrieren: http://hu-erinnerung.gtue.de
Stuttgart, den 21. November 2013
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=== HU-Plakette 2013 (Bild) ===
Die orange HU-Plakette verliert zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.
Ihre Experten für Sicherheit!
http://www.gtue.de
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
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Datum: 21.11.2013 - 10:27 Uhr
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