Stellungnahme des Deutschen Verbandes der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI) zum Bericht der Stiftung

Stellungnahme des Deutschen Verbandes der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI) zum Bericht der Stiftung Warentest zu Holzspielzeug

ID: 985370
(ots) - Spielzeugsicherheit wird von der
Spielwarenindustrie sehr ernst genommen und hat bei den
Mitgliedsfirmen des DVSI höchste Priorität. Es ist gut, dass
Institutionen wie die Stiftung Warentest eigene Prüfungen
durchführen, damit fehlerhafte Produkte aufgefunden werden. Dennoch
sollte das Gesamtbild differenziert und sachlich korrekt dargestellt
werden.

"Die Stiftung Warentest legt für die Bewertungen im Test eigene
Anforderungen zugrunde, die unabhängig von den geltenden gesetzlichen
Vorgaben für Spielzeugsicherheit aufgestellt werden. Das verwendete
Schulnotensystem vermittelt dem Verbraucher den Eindruck, dass
gesetzeskonforme Produkte ein Risiko darstellen", so Ulrich Brobeil,
Geschäftsführer des DVSI. "Auch die verwendeten Testmethoden
unterscheiden sich teilweise sehr deutlich von den allgemeinen
Prüfstandards. Die sich hieraus ergebenden Messergebnisse weichen zum
Teil erheblich von den Werten ab, die unabhängige Prüfinstitute mit
genormten Testverfahren bei gleichem Spielzeug erhalten."

So wird die Untersuchung der Stiftung Warentest beispielsweise nur
"in Anlehnung an" die geltenden DIN Normen durchgeführt. Diese DIN
Normen sind ein anerkannter Standard, der gemeinsam von unabhängigen
Prüfinstituten, Behördenvertretern, Gewerbeaufsicht, der Industrie
und auch Vertretern der Stiftung Warentest entwickelt wurde. Wenn die
Untersuchungen der Stiftung Warentest aber nicht gemäß diesen
Prüfstandards, sondern nach selbst definierten Methoden durchgeführt
werden, sind die Ergebnisse nicht nachvollziehbar.

Bei Nitrosaminen sind die Messergebnisse der Stiftung Warentest
bei einigen der untersuchten Produkte ungenau und hielten einer
erneuten Überprüfung nicht stand. Es scheint, als wären die
Grenzwerte hier so niedrig angesetzt, dass ganz normale
Ungenauigkeiten bei einer Messung dadurch übermäßig große


Abweichungen hervorrufen. Zu Formaldehyd sieht die geltende Prüfnorm
EN 71 eine Einweichung der Proben von drei Stunden vor. Die Stiftung
Warentest hingegen erweitert diese Zeit auf 24 Stunden. Zudem werden
für Formaldehydprüfungen der Stiftung Warentest teilweise auch
Klebeverbindungen, die beim Spielzeug gar nicht frei zugänglich sind,
durch Zerstören des Produktes zugänglich gemacht und dann wiederum
für 24 Stunden eingeweicht, um anschließend den herausgelösten Gehalt
zu messen. Dies hat mit einer seriösen Untersuchung möglicher Risiken
nichts zu tun.

Für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde durch
die Europäische Kommission im Sommer 2013 ein neuer Grenzwert
verabschiedet, der für acht anerkannt gefährliche Stoffe eine
Begrenzung von 0,5mg pro Kilogramm vorsieht. Napthalin fällt nicht in
diese Regelung, und selbst im Trinkwasser wird Naphtalin aufgrund
seines geringen Gefahrenpotenzials nicht gemessen. Die Gesundheit der
Kinder muss geschützt werden. Deshalb ist Spielzeug eines der am
stärksten regulierten Konsumgüter in Europa. So gelten beispielsweise
für einen Spielzeug-Plastiklöffel, mit dem eine Puppe gefüttert wird,
strengere Anforderungen als für einen Plastiklöffel, den Kinder
tatsächlich selber zum Essen nutzen. Die Richtlinie zur
Spielzeugsicherheit wird fortlaufend gemäß neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnissen hinterfragt und entsprechend
angepasst, um maximale Sicherheit für Kinder zu gewährleisten. Die
Industrie hält sich an die gesetzlich geregelten Grenzwerte innerhalb
der Richtlinie als einheitlichen Standard.

Die Spielwarenindustrie begrüßt jede konstruktive Diskussion zum
Thema Spielwarensicherheit. Diese sollten jedoch stets auf Grundlage
wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesetzlicher Vorgaben erfolgen.
Ist dies nicht der Fall, werden Verbraucher verunsichert und der
Eindruck erweckt die Sicherheit von Spielzeug sei nicht
gewährleistet. Dem widersprechen die Mitglieder des DVSI
ausdrücklich.



Pressekontakt:
Ulrich Brobeil
DVSI-Geschäftsführer
Heinestraße 169
D-70597 Stuttgart
Tel: 0711/97658-23
Email: info@toy.de
Website: www.toy.de

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Datum: 21.11.2013 - 14:20 Uhr
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