Vor Unternehmenskauf eingehende Due-Diligence-Prüfung ? Gesellschaftsrecht

Vor Unternehmenskauf eingehende Due-Diligence-Prüfung ? Gesellschaftsrecht

ID: 985779

Vor dem Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags wird eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung vorgenommen, bei der wirtschaftliche, rechtliche und technische Aspekte des Unternehmens überprüft werden.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Unternehmenskäufe bergen für den Erwerber viele Chancen, aber auch Risiken. Daher gilt es für den Käufer möglichst viele und genaue Informationen über das Kaufobjekt in Erfahrung zu bringen. Meist ist er dabei auf die Angaben des Verkäufers angewiesen, der naturgemäß einen besseren Überblick über die wichtigen Fakten hat. Mithilfe einer Due-Diligence-Prüfung soll dem Käufer ermöglicht werden, sich ein genaues Bild über den Zustand des Unternehmens zu machen. Bei diesem Verfahren wird das Unternehmen mit den Maßstäben der "im Verkehr der erforderlichen Sorgfalt" einer genauen Kontrolle unterzogen.

So kann der Käufer vor Abgabe eines Angebots die wirtschaftliche Situation und die Rentabilität des Unternehmens besser einschätzen. Beruhend auf den Ergebnissen dieser Prüfung erstellt der Erwerber das Kaufangebot. In dieses Angebot sind alle wichtigen Informationen, wie beispielsweise die Umsatzzahlen, bestehende Verbindlichkeiten und die Kundenstruktur, eingeflossen. Die Due-Diligence-Prüfung dient auch zur Beweissicherung, da der Zustand des Unternehmens genau festgehalten wurde. Zudem kann der Käufer bestehende Risiken genau beurteilen.

Anders als beim Handelskauf, bei dem der Käufer eine Rügepflicht hat, besteht beim Unternehmenskauf kein Zwang einer solchen Prüfung. Im Einzelfall können sich für den Käufer bei Mängeln sogar Gewährleistungsansprüche ergeben.

Einhergehend mit einer Due-Diligence-Prüfung erfolgt oft auch die Aufsetzung eines Letter of Intent. In dieser Übereinkunft sind Non-Disclosure-Agreements enthalten. Inhalt der Vereinbarungen sind zum einen umfangreiche Geheimhaltungspflichten und zum anderen die Verpflichtung des Käufers, die gewonnen Auskünfte nicht für andere Dinge zu verwenden. Gerade auf den letzteren Punkt legen Verkäufer viel Wert, da sie bestimmte Informationen, z.B. Fertigungstechniken, Kooperationspartner, u.ä., nicht gegenüber Konkurrenten preisgeben möchten.



Schon vor dem eigentlichen Unternehmenskauf können sich im Zusammenhang mit der Due-Diligence-Prüfung rechtliche Fragen für die Beteiligten ergeben. Sinnvoll ist es den rechtlichen Rahmen vorher abzustecken und auch etwaige Vertragsstrafen festzulegen. Mit der Hilfe eines im Bereich M&A und Gesellschaftsrecht erfahrenen Anwalts können alle Probleme im Vorfeld vermieden und wirksame Verträge aufgesetzt werden.

http://www.grprainer.com/M&A.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Persönlichkeitsrecht: Advovox bietet effektiven Rechtsschutz Erneut soll ein Schifffonds der Embdena Partnership GmbH in der Krise stecken ? Kapitalmarktrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 22.11.2013 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 985779
Anzahl Zeichen: 2797

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vor Unternehmenskauf eingehende Due-Diligence-Prüfung ? Gesellschaftsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z