Abschaffung Gründercoaching mit 90% Föderung für Hartz IV Emfpänger - Wer bis zum 18.12.2013 Antrag stellt - kann 2014 Förderung bekommen.
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Selbständigkeit aus Hartz IV (ALHG II) wird ab 01.01.2014 erschwertDie Bundesregierung schafft die Variante Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ALG I und ALG II zum 01.01.2014 ab. Anträge können noch bis zum 15.12.2013 gestellt werden und das Gründercoaching kann dann im ganzen Jahr 2014 genutzt werden.
Andreas Bode- Business Angel Kreativwirtschaft, Inh. Unternehmen Kreativwirtschaft(firmenpresse) - Es sind über 80% der gecoachten Hartz IV Empfänger auch über 2 Jahre nach Gründung
noch am Markt existent und die Gründer sind Personen, die sich dauerhaft und mit Eigeninitiative von den Hartz IV Leistungen unabhängig machen wollen. Das Arbeitsministerium spart viel Geld, weil dadurch die Anzahl der ALG II Empfänger gesenkt wird.
Durch das Gründeroaching Deutschland werden Existenzgründer und Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung durch fachkundige Gründercoaches beraten und tatkräftig bei ihrem Firmenaufbau und - Ausbau unterstützt. Jeder Gründer kann diese Beratung mit 50% gefördert bekommen. Bei einem förderfähigen Höchstsatz von100EUR (zzgl. MwSt.) pro Beratungsstunde, trägt der Gründer einen Eigenanteil von 50EUR. Existenzgründer aus ALG II und ALG I werden bisher mit 90% gefördert, sodass ihr Eigenanteil für das Gründercoaching nur 10EUR pro Beratungsstunde beträgt. Diese Programme werden von der KfW und der EU gefördert und diese Gründer brauchen das Beratungshonorar nicht aus auslegen, sondern nur ihren Eigenanteil zahlen. Der jeweilige Berater wird am Ende der Beratung von der KfW direkt bezahlt. So muss der Gründer bei 40 Beratungsstunden 40 x 10EUR, also 400EUR zahlen (zzgl. MwSt). Diese Förderung soll abgeschafft Ab 2014 erhöht sich sein Eigenanteil auf 40x50EUR, also 2.000EUR. Er muss zusätzlich die geförderte Summe verauslagen, also 4.000EUR zzgl. MwSt. parat haben. Dies ist bei einem Hartz IV Regelsatz von 382EUR im Monat nicht machbar, zudem das Schonvermögen nur 150EUR pro Lebensjahr beträgt. Wenn sich z.B. ein 20 jähriger aus ALG II selbständig machen möchte, hat er nur 3.100EUR Schonvermögen. Er darf von Staatswegen gar nicht soviel Geld haben, dass er durch Gründercoaching seine Zukunft durch Selbständigkeit absichert.
Er wird auch schwer einen Kredit bekommen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er weiter im ALG II Bezug bleibt. Dies belastet das Arbeitsministerium und schädigt sein Selbstvertrauen.
Bei solchen Maßnahmen ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland gemäß dem Global Entrepreneurship Report, also dem weltweiten Gradmesser für Selbständigkeit seit Jahren
am hinteren Ende zu finden ist. Ministerin von der Leyen ist dabei gründungswilligen den Mut zu nehmen. Deutschland braucht Existenzgründer, auch aus ALG II um auch in Zukunft Arbeitsplätze zu schaffen. Jeder Existenzgründer schafft im Schnitt fünf Arbeitsplätze.
Alle gründungswilligen aus ALG II sind gut beraten bis zum 15.12.2013 noch einen Antrag auf
Gründercoaching mit 90% Förderung zu stellen. Sie können dann noch in 2014 das 90% geförderte Gründercoaching für ihre Selbständigkeit nutzen. Dies geht online über www.kfw.de Deutschlands renommierter Gründercoach für die Kreativwirtschaft und kreative Unternehmen, Andreas Bode, Inh. www.unternehmen-kreativwirtschaft.de
bietet für alle gründungswilligen aus München kostenlose Informationsabende am Freitag den 29.11.2013 und Fr. 06.12.2013 jeweils um 19.00 Uhr an. Anmeldung und individuelle Informationen unter der kostenlosen Tel. Nr. 0800/8844288
Das Unternehmen Kreativwirtschaft bietet Existenzgründungsberatung und Unternehmensberatung für die Kreativwirtschaft und kreative Unternehmen. Weitere Infos unter www.unternehmen-kreativwirtschaft.de Tel. 0800 / 88 44 288
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Datum: 22.11.2013 - 09:55 Uhr
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