Schafft SAP die ungeliebten Auslandszuschläge ab?
Wird jetzt die Wartung günstiger?
Aachen, 24.06.2009 – Spekulationen machen die Runde in der SAP-Anwenderszene: Angeblich plant der Softwarehersteller, die Auslandszuschläge nicht mehr zum Bestandteil seiner neuen Preisliste zu machen. Hat der Monopolist den Wünschen seiner Kunden endlich Gehör geschenkt?
„Wir sind froh, dass die Anwender etwas erreichen konnten“, freut sich Axel Susen, Initiator des Seestern IT Forums, „das Seestern IT Forum war schon immer ein Gegner der Auslandszuschläge und hat diese bemängelt. Die Abschaffung der Auslandszuschläge werte ich als richtiges Signal der SAP, nachdem das Kundenverhältnis in letzter Zeit unnötig belastet wurde.“ In einer starken Gemeinschaft können Anwender ihre Forderungen eher geltend machen, als wenn sie auf sich allein gestellt sind: So existiert derzeit da Gesprächsbedarf, wo vermutet wird, dass SAP sein Monopol ausnutzt.
Speziell die indirekte Nutzung ist kartellrechtlich zu beanstanden: Nationale und internationale Kartellbehörden haben bisher dem Zukauf von Firmen durch SAP nicht widersprochen. Die meisten zugekauften Produkte sind inzwischen in der SAP Software oder zumindest in der SAP Preisliste integriert. Für alle anderen (fremden) Softwarelösungen definiert SAP in der Preisliste gesonderte Kosten für eine indirekte Nutzung. Worin soll das berechtigte = rechtlich anerkennenswerte Interesse von SAP an dieser Regelung bestehen, die den Anwender massiv in der Ausübung ureigener Rechte wie der allgemeinen Handlungsfreiheit hindert. Die Folgen dieser Monopolausnutzung:
--> Alle anderen Hersteller von Softwarelösungen, sog. Drittanbieter, werden durch SAP aus dem Markt gedrängt.
--> Der SAP Anwender muss neben Anschaffungskosten für die Drittsoftware unerwartet zusätzliche Kosten für die indirekte Nutzung des SAP Systems tragen.
--> Man kann deshalb wohl rechtlich zusätzlich auch vertreten, dass die Klausel als sog. Überraschende Klausel unwirksam ist.
Betroffene Hersteller von Softwarelösungen, bei deren Nutzung Geld von SAP verlangt wird, können sich ans Seestern IT Forum wenden zwecks Informationsaustausch. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kurzprofil seestern IT Forum
Das Seestern IT Forum ist eine Interessengemeinschaft von Software Anwendern aus Deutschland. Wir verbessern die IT Organisation von über 2 Millionen Mitarbeitern. Seit drei Jahren kommen an unterschiedlichsten Orten aus ganz Deutschland Big Player und nicht ganz so große Player zusammen, weil sie ein Problem vereint: Das kostengünstige Bewirtschaften von Software-Lizenzen trotz möglicher Abhängigkeit von Lieferanten mit monopolähnlichem Verhalten.
Das Seestern IT Forum ist die ideale Plattform, Gleichgesinnte zu finden, Erfahrungen auszutauschen, Probleme zu analysieren und zu lösen. Durch die Bildung einer starken Gemeinschaft. Zum Beispiel einer Einkaufsgemeinschaft. Oder gemeinsame Strategien entwickeln für Verhandlungen mit Software-Unternehmen. Oder einfach Lizenzen untereinander austauschen. Es gibt viele Ideen, die in Zukunft viel Geld sparen können, für alle Beteiligten. Auf dem Seestern Forum werden sie geboren und umgesetzt.
Seestern IT Forum
Dennewartstr. 25-27
D-52063 Aachen
Tel: +49.241/ 400.29.101
Fax: +49.241/ 400.29.107
presse(at)seestern-forum.de
www.seestern-forum.de
Ansprechpartner: Axel Susen
axel.susen(at)seestern-forum.de
Datum: 29.06.2009 - 09:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 98747
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Axel Susen
Stadt:
Aachen
Telefon: 0241 40029101
Kategorie:
New Media & Software
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.06.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 529 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schafft SAP die ungeliebten Auslandszuschläge ab?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Seestern IT Forum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).