Bestattung ohne Sterbegeldversicherung - oft ein bitterer Gang für die Angehörigen
Was ist zu tun, wenn keine Sterbegeldversicherung besteht?
Im Härtefall können die Kosten für eine Bestattung auch von den einzelnen Kommunen getragen werden. Das bedeutet, das Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten selber zu tragen, einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialträger oder der Kommune stellen müssen.
Idealerweise hat der Verstorbene zu Lebzeiten jedoch, oder auch die Verwandten eine Sterbegeldversicherung eingerichtet, die alle Kosten einer Bestattung auch abdeckt. Diese kann auch schon für einen verhältnismäßig geringen Beitrag anschließen.
Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Wenn nun der Fall eintritt, dass ein Angehöriger für die Kosten der Bestattung einen Antrag beim Sozialamt stellen muss, kann es sein, dass ein Bestattungsunternehmer den Auftrag zur Bestattung ablehnt: Da die Kosten von den Angehörigen zunächst selber getragen und erst im Nachhinein erstattet werden, befürchten Bestattungsunternehmen Zahlungsrückstände und Mahnverfahren. Viele Menschen scheuen sich auch, den entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme zu stellen. Allerdings ist beim Bestatter auch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich.
Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, eine Sterbegeldversicherung einzurichten, damit im Trauerfall zum Schmerz über den Verlust nicht auch noch die finanziellen Probleme in den Vordergrund rücken.
Bestatter sehen auch weitere Probleme, wenn die Kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen: Zum Beispiel muss dann zur Kostenminderung ein Verbrennungssarg genommen werden, der dann in manchen Fällen sofort zusammenbricht, wenn das Grab geschlossen wird.
Zur Sterbgeldversicherung kann ein unabhängiger Versicherungsmakler objektiv Auskunft geben. Es gibt eine Vielzahl von Sterbegeldversicherungen mit unterschiedlichen Tarifmerkmalen. Hier findet sich immer eine gute Lösung zur Bestattungsvorsorge.
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Datum: 29.06.2009 - 10:25 Uhr
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