Freistaat unterstützt Arbeit der DLRG
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Freistaat unterstützt Arbeit der DLRG
"Die Gefahr, die insbesondere von Badeseen ausgeht, wird vielfach unterschätzt. Die Zahl der Ertrinkungstoten ist erschreckend hoch. So starben im Jahr 2008 in Deutschland mindestens 475 Menschen durch Ertrinken, davon allein 98 in Bayern mit seinen zahlreichen Seen. Ertrinken ist damit nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Unfallursache mit Todesfolge. Vor der Hauptzeit der Badesaison kann ich daher alle nur warnen, die Gefahren an Gewässern nicht ernst zu nehmen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) leistet hier wertvolle Hilfe und Aufklärungsarbeit", sagte Innenminister Joachim Herrmann bei der Landestagung des DLRG-Landes¬verbandes Bayern in Bamberg.
Der Innenminister betonte, dass die DLRG unverzichtbarer Bestandteil der staatlichen Notfallvorsorge und Hilfeleistung sei. Mit rund 148.000 Wachstunden an 101 Stationen und den 121 Frei- und Hallenbädern könne sie allein im Jahr 2008 eine eindrucksvolle Leistungsbilanz vorweisen. Dabei habe die DLRG in circa 6.500 Fällen Erste Hilfe geleistet und mindestens 39 Personen aus Lebensgefahr vor dem Ertrinken gerettet. Der Innenminister: "Wir können diesen ehrenamtlichen Einsatz der DLRG zum Schutz der Bevölkerung nicht hoch genug schätzen. Deswegen unterstützt der Freistaat Bayern tatkräftig die Arbeit der DLRG. So wurden der DLRG im letzten Jahr knapp 700.000 Euro für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Booten, Taucherausrüstung, Funkausstattung und Sondergeräten wie Rettungsbrettern zur Verfügung gestellt. Für 2009 konnte der Haushaltsansatz sogar erhöht werden, so dass die DLRG in diesem Jahr Investitionen von knapp 750.000 Euro tätigen kann."
Auch das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Bayerische Rettungsdienstgesetz betone den hohen Stellenwert, den die Bayerische Staatsregierung dem ehrenamtlichen Engagement der DLRG mit ihren mehr als 31.600 Mitgliedern einräumt: "Die Wasserrettung ist nunmehr ausdrücklich als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes genannt. Das neue Gesetz enthält eine Definition des Begriffs ''Wasserrettung'' und gibt vor, dass die Durchführung der Wasserrettung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband für Rettungsdienste und Feuerwehralarmierung zu regeln ist. Für die DLRG bedeutet das mehr Rechtssicherheit".
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Datum: 29.06.2009 - 11:21 Uhr
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