Kündigung Kfz-Versicherung – Stichtag am 02.12.2013?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Der übliche Stichtag ist der 30. November. Zu diesem Termin müssen die Kündigungen dem Versicherer vorliegen. Jedoch gibt es in diesem Jahr eine Besonderheit. Der 30. November fällt auf einen Samstag. Theoretisch würde ein Eingang der Kündigung am Montag, dem 2. Dezember noch ausreichend sein. „Aber sicher ist sicher. Es ist besser, beim Eingangsdatum kein Risiko einzugehen und die Kündigung rechtzeitig abzuschicken“, warnt Jürgen Buck.
Der Experte rät zu einer genauen Prüfung der Kfz-Angebote. „Rabatte durch Werkstattbindung kann sich bei einem Schadensfall als gefährliche Falle herausstellen. Achten Sie beispielsweise bei der Wildschadenklausel auf den Einschluss von Tieren aller Art, oder auf den Einschluss von Schäden durch Marderbiss“ empfiehlt Jürgen Buck.
Weitere Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung mit Wechsel-Tipps“ und einen Online-Vergleichsrechner finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“
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Datum: 27.11.2013 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 988588
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Heilbronn
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Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.11.2013
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