Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag
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sich auf ihrer Sitzung in Leipzig erneut mit den Auswirkungen der
Reform der Rundfunkfinanzierung auseinandergesetzt. Insbesondere zu
den Spekulationen über Mehreinnahmen stellen sie fest:
-ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen keinen Cent mehr ausgeben,
als dies dem von der KEF anerkannten Aufwand entspricht. Allein die
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
stellt fest, wie viel die Sender zur Erfüllung ihres Auftrags
aufwenden dürfen. -Elf Monate nach Einführung des Rundfunkbeitrags
ist es für eine belastbare Prognose noch zu früh, aber es zeichnet
sich ein Zuwachs für ARD, ZDF und Deutschlandradio ab. Dies ist für
die Beitragszahler eine gute Nachricht, weil damit der
Rundfunkbeitrag, der seit 2009 nicht mehr erhöht wurde, auch
weiterhin stabil bleiben kann.
Diese positive Entwicklung der Erträge basiert unter anderem auf
der Erkenntnis, dass der einmalige Meldedatenabgleich ein wirksames
Instrument zur Herstellung der Beitragsgerechtigkeit ist. Es bleiben
aber Unsicherheiten, da bislang nur die erste von insgesamt vier
Tranchen ausgewertet wurde (zusammen rund 70 Millionen Datensätze).
Erst Ende 2014 werden der Meldedatenabgleich sowie die Umstellung auf
den Rundfunkbeitrag komplett abgeschlossen sein.
Daher bleibt die gesamte Finanzplanung von ARD, ZDF und
Deutschlandradio im Zeitraum 2013-2016 mit Unsicherheiten behaftet.
Planungen für Vierjahreszeiträume unterliegen generell großen
Schwankungen, besonders wenn es um ein "Massengeschäft" mit rund 40
Millionen Teilnehmern und um zahlreiche neue gesetzlichen Regelungen
geht. Der Umstellungsprozess ist noch im vollen Gange. So werden beim
Beitragsservice in Köln z. B. nach wie vor jeden Tag circa 90.000
Vorgänge bearbeitet. Jeder dieser 90.000 Vorgänge muss einzeln
geprüft werden und kann zu Mehr- oder Mindereinnahmen führen.
Desweiteren können Wohnungsinhaber und Betriebe bis Ende 2014
rückwirkend zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
Im Dezember werden ARD, ZDF und Deutschlandradio die Prognose für
die Jahre 2013 bis 2016 erneut aktualisieren und die daraus
gewonnenen Daten der KEF übermitteln.
Es ist vorgesehen, dass die Reform der Rundfunkfinanzierung bis
Ende 2014 überprüft wird. Damit kann der Gesetzgeber ermitteln, wo
Mehrbelastungen entstanden sind, die mit der Reform nicht
beabsichtigt waren. Es liegt dann in seiner Entscheidung, daran etwas
zu ändern.
Leipzig, 27. November 2013
Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Tel.: 040/4156-5005
pressestelle@ard.de
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Datum: 27.11.2013 - 11:38 Uhr
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