Landesregierung will den Hochschulzugang erleichtern

Landesregierung will den Hochschulzugang erleichtern

ID: 989061

ndesregierung will den Hochschulzugang erleichtern


Die Landesregierung will den Zugang zu den Hochschulen für diejenigen erleichtern, denen ein Studium bislang nicht möglich war, obwohl sie das notwendige Potenzial und Interesse mitbringen. Der Entwurf des Wissenschaftsministeriums für ein Neues Landeshochschulgesetz sieht daher Maßnahmen vor, die helfen, bestimmten Gruppen, den Hochschulzugang zu erleichtern.

"Zu den zentralen Zielen der Bildungspolitik der Landesregierung gehört die Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems", sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, "Bildungswege müssen anschlussfähig sein, im Bildungssystem darf es keine Sackgassen geben."

Der Entwurf für das neue Landeshochschulgesetz eröffnet daher Studieninteressierten mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife künftig die Chance ein Studium in einer Fachrichtung oder an einer Hochschulart aufzunehmen, für das die schulische Zugangsberechtigung den Weg bislang nicht zuließ. Dazu ist ein neues, studiengangbezogenes Feststellungsverfahren vorgesehen. Mit der sogenannten "Deltaprüfung" wird sichergestellt, dass die Studienbewerber den Anforderungen des gewünschten Studiums gewachsen sind.

Weil es zudem ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist, jungen Menschen aus dem Ausland den Zugang zur hochschulischen Bildung soweit möglich zu öffnen, wird künftig hochschulrechtlich auf die Voraussetzung des Nachweises eines Aufenthaltstitels verzichtet. Das eröffnet hochschulzugangsberechtigten Geduldeten sowie Asylantragstellerinnen und -antragstellern erstmals die Chance auf ein Studium in Baden-Württemberg.

Schließlich soll im neuen Landeshochschulgesetz das Zugangsrecht neu gefasst und übersichtlicher sowie transparenter gemacht werden.

Hintergrund

Der Entwurf für das Neue Landeshochschulgesetz klärt die Verantwortlichkeiten der Hochschulgremien und verbessert die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Er gewährt Freiräume und stellt Transparenz, Chancengleichheit und die Beteiligung der Hochschulmitglieder sicher. Mit der Novelle trennt sich die Landesregierung vom Leitbild der unternehmerischen Hochschule.

In die Erarbeitung des Gesetzentwurfs sind die Ergebnisse zahlreicher Gespräche mit Akteuren in Hochschule und Gesellschaft eingeflossen, die das Wissenschaftsministerium im Vorfeld zu verschiedenen Themen geführt hat. Das Gesetz soll nach öffentlicher Anhörung (17. Oktober bis 28. November) und parlamentarischem Verfahren im zweiten Quartal 2014 in Kraft treten.

In loser Folge stellte das Wissenschaftsministerium die Hauptinhalte des neuen Landeshochschulgesetzes für Baden-Württemberg vor.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstraße 46
70173 Stuttgart

Telefon: 0711/279-0
Telefax: 0711/279-3080

Mail: poststelle(at)mwk.bwl.de
URL: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/



(pressrelations) - ill den Hochschulzugang erleichtern


Die Landesregierung will den Zugang zu den Hochschulen für diejenigen erleichtern, denen ein Studium bislang nicht möglich war, obwohl sie das notwendige Potenzial und Interesse mitbringen. Der Entwurf des Wissenschaftsministeriums für ein Neues Landeshochschulgesetz sieht daher Maßnahmen vor, die helfen, bestimmten Gruppen, den Hochschulzugang zu erleichtern.

"Zu den zentralen Zielen der Bildungspolitik der Landesregierung gehört die Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems", sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, "Bildungswege müssen anschlussfähig sein, im Bildungssystem darf es keine Sackgassen geben."

Der Entwurf für das neue Landeshochschulgesetz eröffnet daher Studieninteressierten mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife künftig die Chance ein Studium in einer Fachrichtung oder an einer Hochschulart aufzunehmen, für das die schulische Zugangsberechtigung den Weg bislang nicht zuließ. Dazu ist ein neues, studiengangbezogenes Feststellungsverfahren vorgesehen. Mit der sogenannten "Deltaprüfung" wird sichergestellt, dass die Studienbewerber den Anforderungen des gewünschten Studiums gewachsen sind.

Weil es zudem ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist, jungen Menschen aus dem Ausland den Zugang zur hochschulischen Bildung soweit möglich zu öffnen, wird künftig hochschulrechtlich auf die Voraussetzung des Nachweises eines Aufenthaltstitels verzichtet. Das eröffnet hochschulzugangsberechtigten Geduldeten sowie Asylantragstellerinnen und -antragstellern erstmals die Chance auf ein Studium in Baden-Württemberg.

Schließlich soll im neuen Landeshochschulgesetz das Zugangsrecht neu gefasst und übersichtlicher sowie transparenter gemacht werden.

Hintergrund

Der Entwurf für das Neue Landeshochschulgesetz klärt die Verantwortlichkeiten der Hochschulgremien und verbessert die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Er gewährt Freiräume und stellt Transparenz, Chancengleichheit und die Beteiligung der Hochschulmitglieder sicher. Mit der Novelle trennt sich die Landesregierung vom Leitbild der unternehmerischen Hochschule.



In die Erarbeitung des Gesetzentwurfs sind die Ergebnisse zahlreicher Gespräche mit Akteuren in Hochschule und Gesellschaft eingeflossen, die das Wissenschaftsministerium im Vorfeld zu verschiedenen Themen geführt hat. Das Gesetz soll nach öffentlicher Anhörung (17. Oktober bis 28. November) und parlamentarischem Verfahren im zweiten Quartal 2014 in Kraft treten.

In loser Folge stellte das Wissenschaftsministerium die Hauptinhalte des neuen Landeshochschulgesetzes für Baden-Württemberg vor.


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Datum: 27.11.2013 - 15:51 Uhr
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