DJV kritisiert Kündigung des Manteltarifvertrags Zeitschriften
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DJV kritisiert Kündigung des Manteltarifvertrags Zeitschriften
Der VDZ hatte den seit 1998 geltenden Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften zuvor zum 31. Dezember 2009 gekündigt. In einer öffentlichen Stellungnahme forderten die Verleger "nachhaltige Veränderungen bei einer ganzen Reihe von Regelungen im Manteltarifvertrag, etwa beim zusätzlichen Urlaubsgeld und der Jahresleistung". Auf den Prüfstand wollen sie demnach auch die Arbeitszeit, die Kündigungsfristen und die Finanzierung der Beiträge zur Presseversorgung stellen.
Zusammen mit ver.di und dem VDZ hatte der DJV im März einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung im Zeitschriftenbereich zugestimmt. Er bietet Verlagen in nachgewiesenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit, von den bestehenden Tarifverträgen befristet abzuweichen. Von diesem Tarifvertrag wurde nach DJV-Informationen bisher noch kein einziges Mal Gebrauch gemacht. "Stattdessen will der VDZ jetzt für die ganze Branche nach dem Rasenmäherprinzip tarifliche Standards kürzen", kritisierte der DJV-Vorsitzende.
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Datum: 29.06.2009 - 18:21 Uhr
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