HCI Schiffsfonds II: MS Xenia offenbar unter vorläufiger Zwangsverwaltung ? Kapitalmarktrecht

HCI Schiffsfonds II: MS Xenia offenbar unter vorläufiger Zwangsverwaltung ? Kapitalmarktrecht

ID: 990197

Wieder müssen Anleger in HCI Schiffsfonds eine schlechte Nachricht verdauen. Wie das ?fondstelegramm? berichtet, wurde das Vermögen der MS Xenia offenbar unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds HCI Schiffsfonds II wurde vom Emissionshaus HCI Capital im Jahr 2002 platziert. Der Fonds investierte in die Schiffe MS Xenia, MS Anna Sophie und MS Thea S. Nachdem die Kapitalanlage anfangs für die Anleger durchaus erfreulich verlief, blieben Ausschüttungen später anscheinend aus. Der Mehrzweckfrachter steht nun offenbar kurz vor der Insolvenz.

Für die Anleger bedeutet dies, dass ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen könnte und bereits geleistete Ausschüttungen im Falle einer Insolvenz eventuell wieder zurückgefordert werden. Denn mit dem Kauf der Fondsanteile haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen aber auch mit allen Risiken erworben. Zu diesen Risiken zählt u.a. der Totalverlust.

Anleger, die dieser Entwicklung nicht tatenlos zuschauen möchten, sollten sich daher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen und ggfs. weitere Schritte einleiten. Allerdings ist durchaus Eile geboten, da bereits Verjährung drohen könnte.

Schadensersatzansprüche können aus verschiedenen Gründen entstanden sein. Wurde die Beteiligung an einem Schiffsfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlage angepriesen, könnte Falschberatung vorliegen. Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich bei den Anteilen an Schiffsfonds um unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß einem Risiko ausgesetzt sind. Schon im Beratungsgespräch muss der Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition aufgeklärt werden. Neben dem Totalverlustrisiko zählen u.a. auch die langen Laufzeiten und die erschwerte Handelsbarkeit dazu. Ebenso muss der Anleger über Provisionen, die für die Vermittlung der Fonds-Anteile fließen, informiert werden. Liegt eine solche Falschberatung vor, können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Natürlich muss aber immer der Einzelfall geprüft werden.



http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Werbemaßnahmen eines Zahnarztes können wettbewerbswidrig sein ? Wettbewerbsrecht Anleger von Schiffsfonds müssen Ausschüttungsrückforderungen nicht hinnehmen ? Kapitalmarktrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.11.2013 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 990197
Anzahl Zeichen: 2450

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 397 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"HCI Schiffsfonds II: MS Xenia offenbar unter vorläufiger Zwangsverwaltung ? Kapitalmarktrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z