Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen -
BG BAU bringt Menschen nach Unfällen wieder in den Beruf (FOTO)
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(ots) -
Durch die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten können
Beschäftigte ihre frühere Arbeit häufig nicht mehr ohne Unterstützung
ausüben. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder
berufliche Chancen zu eröffnen und so die Teilhabe am Arbeitsleben zu
ermöglichen, ist für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
BAU) Verpflichtung. Jedes Jahr verhilft sie durch medizinische und
berufliche Maßnahmen der Rehabilitation rund 1.800 Versicherten zu
einem Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Darauf macht die BG BAU zum
3. Dezember, dem Tag der Menschen mit Behinderungen, aufmerksam.
Zugleich äußert sie den Wunsch, dass sich mehr Unternehmen in der
Bauwirtschaft bereit erklären, ihre von Arbeitsunfällen oder
Berufskrankheiten betroffenen Arbeitnehmer im eigenen Hause
umzuschulen.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geschehen - trotz aller
Vorsorge. In solchen Fällen leistet die BG BAU umfassende Versorgung.
Sie ist bundesweit einer der größten Leistungsträger für
Rehabilitation im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die
Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Heilmittel,
Krankengymnastik, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel sowie
Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden im
Leistungsfall von der BG BAU getragen. Um Betroffenen wieder eine
Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, erbrachte die BG BAU 2012
Leistungen in Höhe von fast 29 Millionen Euro. In den vergangenen
Jahren konnten 70 bis 80 Prozent aller Menschen, denen die BG BAU
eine Maßnahme zur Förderung der Teilnahme am Arbeitsleben vermittelt
hat, wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden.
Nach einem Arbeitsunfall treten Reha-Manager der BG BAU oft schon
am Krankenbett während einer stationären Behandlung mit den
Verletzten in Kontakt. Entsprechend deren Leistungsfähigkeit und
Neigungen werden Möglichkeiten zur Rückkehr ins Berufsleben
aufgezeigt. Notwendig gewordene Umschulungen führen jedoch
überwiegend Berufsförderungswerke oder private Bildungsträger durch.
Betriebliche Maßnahmen sind eher die Ausnahme. Dabei hat es eindeutig
Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer, wenn eine Umschulung in dem
Betrieb stattfindet, wo der betroffene Arbeitnehmer schon zuvor tätig
war. So wird praxisnah und bedarfsgerecht ausgebildet. Zudem kennen
sich beide Seiten und das Vertrauen zum Arbeitgeber wird gestärkt.
Ein dauerhafter Verbleib im Berufsleben sowie die Bindung ans
Unternehmen werden damit wahrscheinlicher.
Und eine betriebsinterne Umschulung ist auch finanziell
interessant: Alle Kosten der Umschulung, Aus- und Fortbildung,
Berufsvorbereitung sowie Lernhilfen und Prüfungsgebühren werden von
der Berufsgenossenschaft getragen. Ebenso werden die Kosten für
Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen übernommen, wenn eine
auswärtige Unterbringung erforderlich wird. Außerdem zahlt die BG BAU
während der Maßnahmen ein Übergangsgeld.
Aber auch wenn etwa verunglückte Arbeitnehmer eine Behinderung
nachbehalten und eine Rückkehr in das Erwerbsleben nicht mehr möglich
ist, übernimmt die BG BAU Leistungen, die eine Wiedereingliederung in
das gesellschaftliche Leben erleichtern sollen. So werden zum
Beispiel Kosten zum Kauf oder Umbau speziell ausgerüsteter PKW sowie
zum Behindertengerechten Umbau der Wohnung getragen, etwa für den
Einbau von Fahrstühlen, breiter Türen, Rampen oder sanitärer
Einrichtungen.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
thomas.lucks@bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
joachim.foerster@bgbau.de
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Datum: 02.12.2013 - 09:00 Uhr
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