So schützen Banken ihre Kunden
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So schützen Banken ihre Kunden
Fast alle Kreditinstitute sichern Kundengelder jedoch über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus ab, indem sie sich freiwilligen Sicherungseinrichtungen anschließen. Für private Banken in Deutschland ist das der 1976 geschaffene Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Der privat organisierte, von den angeschlossenen Banken freiwillig getragene Einlagensicherungsfonds schützt Guthaben einschließlich Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zu einer Höhe von 30 % des sogenannten maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Das heißt: Selbst bei kleinsten Banken mit einem haftenden Eigenkapital von 5 Mio ? sind die Guthaben jedes Anlegers bis zu einer Höhe von 1,5 Mio ? vollständig geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag aber erheblich höher, weil die meisten Banken ein wesentlich höheres haftendes Eigenkapital haben.
Der Schutz gilt für alle "Nichtbankeneinlagen? ? also Guthaben von Privat¬personen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen ? und schließt neben Sicht-, Termin- und Spareinlagen auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ausgenommen sind Inhaber¬papiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen ? also auch Zertifikate einer Bank.
Ob eine Bank am Einlagensicherungsfonds mitwirkt und bis zu welcher Grenze die Guthaben geschützt sind, kann über ein Mail-Formular auf den Internetseiten des Bankenverbandes unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abgefragt werden.
Weitere Informationen rund um die Themen Geld, Steuern und Vorsorge finden Ver¬braucher unter www.infos-finanzen.de .
Kontakt: Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
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Datum: 30.06.2009 - 14:51 Uhr
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