Deutsche Bauindustrie lobt Stärkung der Tarifautonomie im Koalitionsvertrag: "50-Prozent-Quoru

Deutsche Bauindustrie lobt Stärkung der Tarifautonomie im Koalitionsvertrag: "50-Prozent-Quorum" abgeschafft - Prinzip "ein Betrieb - ein Tarifvertrag" geregelt

ID: 992156
(ots) - "Mit der Vereinbarung zur
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wird die
Tarifautonomie in wichtigen Punkten gestärkt." Dies erklärte
Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident Sozialpolitik des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute in Berlin mit Blick
auf den in der vergangenen Woche ausgehandelten Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD. Durch den Wegfall des
"50-Prozent-Quorums", nach dem ein Tarifvertrag nur dann für
allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn die tarifgebundenen
Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigen,
gelte nun das "öffentliche Interesse" als alleiniges Kriterium für
die Allgemeinverbindlichkeit. "Damit wird sichergestellt, dass
Tarifverträge im öffentlichen Interesse, z. B. für eine Tarifrente
Bau, künftig auch auf nicht verbandlich organisierte Betriebe
anzuwenden sind. Dies stärkt den fairen Wettbewerb", erklärte Schmieg
weiter.

Schmieg sieht dadurch die Tarifpartner stärker in der
Verantwortung: "Dies kann die Bauwirtschaft aber schultern, bereits
die besonderen Regelungen zur Saisonkurzarbeit haben als Blaupause
für branchenübergreifende Sonderregelungen, z. B. während der
Wirtschaftskrise 2008, gedient." Auch dass Rechtsstreitigkeiten über
die Allgemeinverbindlichkeit in Zukunft bei den Arbeitsgerichten zu
klären sind, wertete Schmieg als Erfolg: "Damit entscheiden in
Zukunft die Gerichte, die die Arbeitswirklichkeit am besten kennen.

Darüber hinaus lobte Schmieg, dass das Prinzip "ein Betrieb, ein
Tarifvertrag" gesetzlich geregelt und damit die Tarifeinheit wieder
festgeschrieben werde. Schmieg sieht hierin ein wirksames Mittel, die
Zerfaserung der Tariflandschaft zu vermeiden.

Daneben äußerte Schmieg ordnungspolitische Bedenken gegen den
ebenfalls verabredeten gesetzlichen Mindestlohn; "Auch bei diesem


Zugeständnis ist immerhin anzuerkennen, dass wenigstens befristet für
bis zu zwei Jahre niedrigere tarifliche Regelungen möglich sind. Für
die Bauwirtschaft mit höheren Mindestlöhnen von derzeit mindestens
10,25 Euro wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015
keine Auswirkungen haben."



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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Datum: 03.12.2013 - 11:15 Uhr
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