Erfolgreiche SEPA Umstellung
Bis zum 01.02.2014 muss sie Umstellung hin zum SEPA-Zahlungsverfahren vollführt worden sein. Viele Gründer und Kleinstunternehmer haben aber noch nichts gemacht.
Die Abkürzung SEPA entstammt dem englischen Begriff für "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum" (engl.: Single Euro Payment Area). Der Begriff bezeichnet das im Bankenwesen umzusetzende Projekt eines europaweiten einheitlichen Zahlungsraumes für Geldtransaktionen in Euro. In diesem Raum sollen für die Nutzer keinerlei Unterschiede mehr zwischen inter- und nationalen Zahlungen zu erkennen sein. Momentan ist SEPA noch nicht in jedem Unternehmen umgesetzt worden, die Banken haben zumeist schon eine Umstellung vorgenommen. So ist von nun an beispielsweise immer die IBAN und BIC anzugeben, welche bei Online-Überweisungen aber selbstständig ausgefüllt werden - glücklicherweise, denn sonst wäre es um einiges komplizierter, Überweisungen auszustellen, da die IBAN eine lange Zeichenfolge ist.
Interessante Linktipps:
- Bundesbank Hinweise zu SEPA
- Bundesbank SEPA Migrationsplan
- Bundesbank Gläubiger-ID beantragen
- Checkliste SEPA Umstellung Sparkasse
- SEPA Musteranschreiben Volksbank
Gründer und Selbständige sollten bei der Umstellung daher eng mit der Hausbank und dem Berater zusammenarbeiten, was die Umstellung betrifft. Wie bereits erwähnt wird die IBAN automatisch ausgefüllt. Vorteile die sich für Gründer und Unternehmer aus der SEPA-Umstellung ergeben, lassen sich auch schnell ergründen: So ist ein einziges Geschäftskonto ab sofort auseichend, um EU-weit zu agieren. Außerdem erhält das Unternehmen eine höhere Zahlungssicherheit sowie eine schnelle Überweisung, denn selbst grenzüberschreitende Zahlungen dauern nur noch einen Tag. Gegenüber der bisherigen Überweisungsmethode ist das ein immenser Fortschritt und hilft dabei, die Liquidität zu sichern.
Als Berater sollte man seine Kunden/ Mandanten jetzt über die Umstellung informieren und ein kleines Beratungsmandat abholen. Für viele Kunden wird sich zwar nicht allzu viel ändern, allerdings ist eine kurze Information auch der Vertrauensbasis zum Kunden hin zuträglich und sicher nicht falsch. Außerdem sollten Sie sich im Klaren sein, dass nun auch andere Regelungen bezüglich der Rückgabemöglichkeiten und der Rückgabegefahren bestehen als früher. Eine Überweisung kann dennoch fast gar nicht zurück geholt werden, dafür kommt sie in Zukunft auch nicht mehr so leicht falsch an, da die IBAN eindeutig stimmen muss.
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Datum: 03.12.2013 - 16:10 Uhr
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