Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat eine sorgfältige Analyse der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lissaboner Vertrag gefordert. "Das allgemeine Hurra-Geschrei in Berlin zeigt, dass im Bund viele den Kern des Karlsruher Urteils nicht begriffen haben. Festzuhalten ist: Deutschland ist und bleibt eine souveräne Nation. Die deutschen Länder haben eigene Kompetenzen, die die Bundesregierung nicht ohne Zustimmung des Bundesrats durch neue EU-Regelungen aushöhlen darf."
Es kann nach Herrmanns Ansicht jetzt kein Hoppla-Hopp-Gesetz zur Nachbesserung geben. Vielmehr müsse über die wirkungsvolle Berücksichtigung der Kompetenzen und Interessen der Bundesländer neu und mit Bedacht verhandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlange ausreichenden politischen Gestaltungsspielraum für die Bundesrepublik in der Europäischen Union, was vor allem Auswirkungen auf die Kompetenzen der Länder habe. Herrmann: "Die EU darf auch auf die Hoheitsrechte Bayerns in der Inneren Sicherheit, in Fragen der Erziehung und Bildung oder in Rundfunkfragen nicht unbegrenzt zugreifen."
Herrmann fühlt sich durch das Karlsruher Urteil auch in seiner Auffassung bestätigt, dass künftig vor der Übertragung weiterer Kompetenzen auf die Europäische Union die Bürgerinnen und Bürger per Volksentscheid abstimmen können sollten. "Das heutige Urteil ist eine Stärkung der Demokratie."
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Datum: 30.06.2009 - 18:03 Uhr
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