Sturmschäden schnell der Versicherung melden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
GVI-Präsident Siegfried Karle nennt im Falle von aufgetretenen Sturmschäden die vier wichtigsten Maßnahmen: So sollte die Versicherung umgehend informiert werden. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden. Sturmschäden sollten vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweis-stücken (auch Zeitungsberichte über Sturmereignisse können hilfreich sein) dokumentiert werden. Wenn Folgeschäden drohen, müssen umgehend Schadensabwehrmaßnahmen eingeleitet werden.
Weitere wichtige Hinweise zu „Sturmschäden, anderen Unwetterschäden und Versicherungen“ sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Schlagwörter:
Sturmschäden, Versicherung
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 05.12.2013 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 993184
Anzahl Zeichen: 1307
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.12.2013
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