Landeshauptstadtübernimmt Personal der Region Hannover
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Zweckvereinbarung zum künftigen Betrieb der gemeinsamen Leitstelle
Die neue Lösung bietet den Vorteil, dass über den Personalpool der Landeshauptstadt Hannover, insbesondere bei akuten Personalausfällen und in besonderen Einsatzlagen, ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Einstellung des Personals der Region Hannover bei der Landeshauptstadt Hannover ergeben sich auch Synergien in Bezug auf die Qualifizierung und Verwaltung des Personals.
Regionspräsident Hauke Jagau betonte: "Die Region Hannover bleibt Aufgabenträgerin für den Rettungsdienst außerhalb der Landeshauptstadt. Wir halten auch an der Idee einer gemeinsamen Leitstelle fest. Im Wettbewerb um Arbeitskräfte hat es sich jedoch als sinnvoll erwiesen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denselben Arbeitgeber haben." Jagau hob hervor, dass die Neuregelung im Konsens mit der Regionsfeuerwehrführung erarbeitet wurde. "Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Region und Landeshauptstadt Hannover", lobte Hannovers Oberbürgermeister Stefan Schostok. "Damit wird die Sicherheit für die Einwohnerinnen und Einwohner in der gesamten Region Hannover noch effizienter gewährleistet."
Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover betreiben seit 2006 gemeinsam die Regionsleitstelle Hannover für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst in der Feuer- und Rettungswache 1 (Calenberger Neustadt). In der Regionsleitstelle werden die Aufgaben des Betriebs einer Einsatzleitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie besondere Schadenslagen und Serviceleistungen für beide Gebietskörperschaften wahrgenommen. Pro Tag werden in der Leitstelle rund 2100 Telefonate geführt und rund 520 Notfalleinsätze disponiert. Dazu kommen weit mehr als 1000 Funkgespräche pro Tag mit den Einsatzfahrzeugen. Die Region Hannover erstattet neben den bisher schon an die Landeshauptstadt Hannover gezahlten Sachkosten zukünftig auch die Personalkosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Die Zweckvereinbarung soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
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Datum: 05.12.2013 - 13:16 Uhr
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