Billigere Investition als angenommen - Lexfati SRL
Die Firma Lexfati SRL berichtet was mit dem Investitionsabzugsbetrages passiert, wenn die Investition billiger wird als ursprünglich bedacht.
Die Firma Lexfati (http://lexfati-service.com) SRL klärt auf, dass der Investitionsabzugsbetrag von 8.000 EUR nun in zwei Teile geteilt werden muss. Im ersten Teil werden die 40 % der tatsächlichen Anschaffungskosten somit 6.000 EUR dem Gewinn im laufenden Jahr zugerechnet. Im zweiten Teil wird der nicht begünstigte Teil somit die Differenz, also 2.000 EUR dem Gewinn des Jahres des Investitionsabzugsbetragsbildung zugeordnet. Der Gewinn von 2.000 EUR wird also nachträglich dem Jahr zugeordnet, in welchem der Investitionsabzugsbetrag zugeordnet worden ist. Somit wird der Steuerbescheid des Selbstständigen für das Jahr geändert und eine Nachzahlung wird fällig. Hierauf entfallen dann noch Zinsen, ab dem 15. Monat nach Ablauf des Jahres der Bildung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
600 Millionen Menschen nutzen regelmäßig das Internet, um sich Informationen zu beschaffen. Ein Unternehmen, das auf einen Internetauftritt verzichtet, scheint in Angesicht dieser Tatsache gerade zu fahrlässig zu handeln. Doch muss ein Internetauftritt einigen Anforderungen gerecht werden: ein angemessenes Design, Vermittlung aller wichtigen Daten, Kontaktmöglichkeiten. Schließlich sollte der Internetauftritt eine Initiative sein, die der Werbung für das Unternehmen dient.
Lefati S.R.L.
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Datum: 06.12.2013 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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