Bundesgerichtshof verabschiedet feste Flugzeiten/Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Nachfragesc

Bundesgerichtshof verabschiedet feste Flugzeiten/Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Nachfrageschwankungen befürchtet

ID: 994212
(ots) - Hannover, 10. Dezember 2013. Der
Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil zum Thema
"Bekanntgabe von Flugzeiten" den Anträgen des Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. (vzbv) stattgegeben. Die höchstrichterliche
Entscheidung bedeutet, dass Flugzeiten zukünftig entgegen dem
Wortlaut der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) bereits
bei Buchung einer Reise verbindlich genannt werden müssen. Laut
Paragraph 6.2 BGB-InfoV müssen Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt
der Buchung lediglich eine "voraussichtliche Flugzeit" bestätigen.
Gängige Praxis ist daher die Mitteilung der Flugzeiten mit Zusendung
der Reiseunterlagen, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug
verschickt werden. Der vzbv sah darin eine Möglichkeit zur
nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte.

TUI akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes und wird
im Sinne ihrer Kunden die bestmögliche Lösung finden. Welche
Handlungsspielräume das Urteil allerdings zulässt, wird erst klar
sein, wenn die vollständige Urteilsbegründung vorliegt. In jedem Fall
erwartet der Marktführer negative Folgen für die gesamte
Reisebranche. "Die Flexibilität bei der Planung von Charterflügen
sinkt drastisch. Wir können aufgrund der zu erwartenden
Kostensteigerungen künftig nur noch sehr eingeschränkt auf
kurzfristige Nachfrageschwankungen reagieren - zum Beispiel in
Krisensituationen", stellt Christian Clemens, CEO TUI Deutschland
GmbH, fest. "Die Verbraucherschützer erweisen den Konsumenten somit
einen Bärendienst. Mit diesem Urteil bleibt den Reiseveranstaltern
nach in Kraft treten - voraussichtlich im Frühjahr 2014 - wohl keine
andere Wahl, als die steigenden Kosten zumindest in Teilen an die
Verbraucher weiterzugeben", so Clemens.

Unweigerlich müssen Rücklagen gebildet werden, um spätere


Reisepreisminderungen zu kompensieren. Eine Stabilisierung des
Flugplanes, so wie vom vzbv angestrebt, ist nur bedingt möglich, da
die Flugzeiten für Charterflüge bei Buchung meistens noch nicht
endgültig feststehen. Die Vergabe der Start- und Landezeiten an den
Flughäfen - die so genannten "Slot-Konferenzen" - haben dann zumeist
noch gar nicht stattgefunden. Außergerichtliche Einigungsversuche hat
der vzbv im Übrigen durchgehend abgelehnt.



Pressekontakt:
Mario Köpers, Telefon +49(0)511 567-2100
Alexa Hüner, Telefon +49(0)511 567-2103

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  SLAM ALTERNATIVE MUSIC MAGAZINE #71 ab 11.12. am Kiosk, inkl. 14 Track gratis CD! - BILD Ski-Protektoren minimieren die Verletzungsgefahr auf der Piste (AUDIO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.12.2013 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 994212
Anzahl Zeichen: 2676

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hannover



Kategorie:

Freizeitindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 299 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof verabschiedet feste Flugzeiten/Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Nachfrageschwankungen befürchtet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TUI Deutschland GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Nonstop ins Schneeparadies: TUI fly startet nach Sälen ...

- Grenzenlose Abfahrten in Schweden & Norwegen: TUI nimmt größte Skiregion Nordeuropas ins Winterprogramm auf - Erstmals ab Deutschland: Mit TUI fly ab Düsseldorf direkt ins Skigebiet - Ski-Erlebnis auf über 100 Pisten mit Schneegarantie Wi ...

TUI Winter 2025/26: Asien wird Favorit in der Ferne ...

- Premiere: Pauschalreisen und TUI fly Flüge ins größte Skigebiet Nordeuropas - All-Inclusive unter Palmen: Sharm El Sheikh zurück in den Fokus - Neue Produktlinien: TUI Select, X-TUI und TUI Solo für mehr Individualität - Highlights: Neues TU ...

Alle Meldungen von TUI Deutschland GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z