Taxifahrerin darf mit Hörgerät wieder fahren
ID: 99488
Taxifahrerin darf mit Hörgerät wieder fahren
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung darf bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit nicht versagt werden, wenn geeignete und angepasste Hörhilfen getragen werden und eine jährliche fachärztliche Untersuchung erfolgt. Werden die Auflagen eingehalten, besteht eine Fahreignung und die Verkehrssicherheit ist nicht gefährdet. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem vom ADAC veröffentlichten Urteil vom 26.3.2009.
In dem Fall des OVG Berlin-Brandenburg (Az. 1 B 9.07) wurde einer Taxifahrerin die Erneuerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verweigert, da sie einen Hörverlust von 70 Prozent erlitten hatte. Die Führerscheinstelle stützte ihre Entscheidung auf die Fahrerlaubnisverordnung, wonach die Fahreignung zur Personenbeförderung bei einem Hörverlust von über 60 Prozent ausgeschlossen ist. Nach Auffassung des Gerichts ist diese pauschale Bewertung der Fahreignung einer individuellen Überprüfung unterzuordnen. So kann im Einzelfall auch ein hochgradiger Hörverlust durch moderne Hörgeräte kompensiert und die Hörfähigkeit wiederhergestellt werden. Das Gericht verpflichtete die Führerscheinstelle dazu, die Fahrerlaubnis der Taxifahrerin zu erteilen, verbunden mit der Auflage, ein geeignetes Hörgerät zu tragen und sich jährlich von einem Facharzt untersuchen zu lassen.
Der ADAC begrüßt die Entscheidung, weil sie den wissenschaftlich-technischen Fortschritt bei der Fahreignung berücksichtigt. Die Fahrerlaubnisbehörden sind aufgerufen, nicht schematisch vorzugehen, sondern im geeigneten Einzelfall Expertenmeinungen einzuholen. Die ADAC-Juristen fordern darüber hinaus eine entsprechende Änderung und Ergänzung der Begutachtungs-Leitlinien.
Rückfragen:
Pia Halbig
089/7676-2632
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.07.2009 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 99488
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 367 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Taxifahrerin darf mit Hörgerät wieder fahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).