Stellungnahme von Schmetterling zur Pressemeldung von Ypsilon.net vom 10.12.13
ID: 995815
Pressemitteilung veröffentlicht, in der gemutmaßt wird, dass 3000
Reisebüros eine illegale Software nutzen. Die Pressemitteilung
bezieht sich auf ein Gutachten, welches angeblich die Software
Travelius der Firma Lew I Lew mit dem Programm Aurora der Firma etacs
vergleicht. Schlussfolgernd wird in dieser Pressemitteilung
fälschlicherweise behauptet, das Gutachten bestätige die Verletzung
von Lizenzvereinbarungen durch Schmetterling und Schmetterling
vertreibe daher unberechtigt das Programm "Schmetterling Argus".
Dies bedarf der Richtigstellung.
Vorab: Es entspricht der Wahrheit, dass zwischen Schmetterling und
etacs mehrere Verfahren schweben. Unter anderem hat Schmetterling die
Firma etacs auf Schadensersatz verklagt. Schmetterling hat sich
allerdings frühzeitig darauf verständigt, dass während des Verfahrens
keine öffentlichen Stellungnahmen abgeben werden. Schmetterling will
seriös weiterarbeiten und Auseinandersetzungen mit früheren
Geschäftspartnern nicht auf dem Marktplatz der Öffentlichkeit
austragen. Das ist eine Stilfrage. Daher äußert sich Schmetterling
nur, wenn mit unlauteren Mitteln gegen die wirtschaftlichen
Interessen von Schmetterling vorgegangen wird. Dies ist aktuell der
Fall.
Schmetterling versteht die von Ypsilon.net veröffentlichte
Pressemeldung als einen weiteren Versuch von
Ypsilon.net-Geschäftsführer Hans-Joachim Klenz, Schmetterling als
Wettbewerber schlecht zu machen und zu schaden.
etacs hat bereits in mehreren Verfahren versucht, gegen Reisebüros
wegen der angeblich illegalen Software vorzugehen und ist
nachweislich gescheitert.
Außerdem war der angeblich unabhängige Gutachter in einem anderen
Gerichtsverfahren zwischen Schmetterling und etacs am Landgericht
Nürnberg bereits zum Sachverständigen bestellt, wurde dann aber wegen
Befangenheit abgelehnt und ausgetauscht, nachdem er, entgegen
richterlicher Weisung, Kontakt mit etacs aufgenommen und etacs im
Verfahren "Hilfestellung" gegeben hatte.
Zwischenzeitlich kennt Schmetterling das in der Pressemeldung
zitierte Gutachten und stellt fest, dass der Gutachter die von etacs
behaupteten Feststellungen nicht getroffen hat. Schmetterling hat
etacs deshalb auch abgemahnt. Eine Reaktion von etacs steht noch aus.
Darüber hinaus würde Schmetterling gerade aufgrund der Vorgeschichte
dieses von dem Landgericht Potsdam in Auftrag gegebene Gutachten
niemals als unabhängig erstellt und objektiv akzeptieren. Im Übrigen
handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Auseinandersetzung
zwischen etacs und Lew I Lew wegen des Programms Travelius, das mit
Schmetterling nichts zu tun hat.
Die von Schmetterling heute verwendete Software ist nicht
Gegenstand des Verfahrens. Dass ein Gutachter vor diesem Hintergrund
die angebliche Schlussfolgerung ziehen kann, dass Schmetterling Codes
weitergegeben hat, ist abenteuerlich.
Schmetterling hat bereits rechtliche Schritte gegen
Presseunternehmen eingeleitet. Einige Meldungen wurden bereits
entfernt. Wir behalten uns weitere Schritte gegen alle Medien vor,
die die Pressemeldung von Ypsilon.net unrecherchiert verbreiten.
Pressekontakt:
Schmetterling Reisen Pressestelle
c/o BZ.COMM GmbH
Beate Zwermann & Stefan Becker
Gutleutstraße 16 a
60329 Frankfurt am Main
Tel. +49(0)69.256 28 88-10
Fax +49(0)69.256 28 88-88
E-Mail: becker@bz-comm.de
www.schmetterling.de
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Datum: 13.12.2013 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Softwareindustrie
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