Familienversicherung: Aktuelle Einkommensgrenzen zur Krankenversicherung beachten

Familienversicherung: Aktuelle Einkommensgrenzen zur Krankenversicherung beachten

ID: 995934

Verbraucherportal informiertüber Bedingungen und Leistungen der gesetzlichen Familienversicherung



(PresseBox) - Die Möglichkeit einer kostenfreien Mitversicherung bei einem beitragspflichtigen Mitglied ist ein wichtiger Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie gilt für Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen zählt auch die Unterschreitung relevanter Einkommensgrenzen. Werden diese überschritten, erlischt die Familienversicherung und es ist eine eigenständige Absicherung nötig. Die sozial- und familienpolitisch motivierte beitragsfreie Mitversicherung gestaltet sich in der sozialen Pflegeversicherung analog.
Wichtige Voraussetzung: Gesamteinkommen in bestimmter Höhe
Rund 25 Prozent aller in der GKV versicherten Personen sind familienversichert. Dies setzt voraus, dass das jeweilige Gesamteinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. So dürfen beispielsweise 1/7 der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung nicht überschritten werden. Bei geringfügigen Beschäftigungen gilt die übliche Minijob-Grenze. Das 1A Verbraucherportal informiert unter: http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/familienversicherung über die aktuellen Regelungen zum zulässigen Gesamteinkommen zur GKV-Familienversicherung. Weiterhin erhalten Interessanten Fakten und Hintergründe zu folgenden Themen:
- Voraussetzungen
- Altersgrenzen
- Ausschlüsse
- Regelungen für Schüler und Studenten
- Bedingungen für Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften
- Überwiegende Unterhaltsgewährung bei Stief- und Enkelkindern
- Regelungen bei Mutterschutz und Elterngeld
Einkommen des Hauptverdieners beachten
Darüber hinaus ist die Familienversicherung für Kinder auch an das Bruttoeinkommen des hauptverdienenden Elternteils geknüpft. Ist dieser nicht gesetzlich versichert und überschreitet sein regelmäßiges Gesamteinkommen die aktuelle Versicherungspflichtgrenze, müssen die Kinder privat versichert werden. Die Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sind die Eltern beide bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versichert, können sie aber frei wählen über welchen Elternteil sie ihr Kind oder ihre Kinder familienversichern.


Gesetzliches System für viele Familien besser geeignet
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss bei privaten Krankenkassen für alle Famillienmitglieder ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist für Selbständige, Freiberufler und Angestellte, die über ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen und eine Familie gegründet haben, in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative. Weitere Infos zur GKV und PKV im Vergleich unter: http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung.

Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.

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Datum: 13.12.2013 - 13:39 Uhr
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