Die offene Handelsgesellschaft - Gesellschaftsrecht
ID: 997196
Die offene Handelsgesellschaft - Gesellschaftsrecht

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/OHG-Offene-Handelsgesellschaft.html Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) handelt es sich um eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe unter einer Firma betreibt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wenn sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um gemeinsam unter einer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, dann handelt es sich um eine oHG. An einer oHG sind somit mindestens zwei "Personen" beteiligt, die entweder natürliche oder juristische Personen, bzw. jeweils eine, sind.
Die oHG kann durch einen grundsätzlich formlosen Gesellschaftsvertrag gegründet werden. Danach wird die oHG regelmäßig in das Handelsregister eingetragen. Die Eintragung hat jedoch lediglich deklatorische Wirkung, d.h. sie ist nicht zwingend für die Entstehung erforderlich. Die offene Handelsgesellschaft entsteht spätestens mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Das heißt, für die Entstehung bedarf es also bloß eines Gesellschaftsvertrages und der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt. Bei der oHG gilt somit der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung, d.h. jeder Gesellschafter kann für die oHG Geschäfte alleine vornehmen. Allerdings steht den übrigen Gesellschaftern ein Widerspruchsrecht im Hinblick auf die unter Einzelgeschäftsführung durchgeführten Geschäfte zu. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch auch eine andere Art der Geschäftsführung vereinbart werden, beispielsweise die Gesamtgeschäftsführung. Dann könnten die Gesellschafter die Geschäfte nur noch gemeinschaftlich führen. Allerdings ist zwingend ein Geschäftsführer erforderlich.
Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) muss die Firma die Bezeichnung offene Handelsgesellschaft oder einen Zusatz enthalten, der erkennen lässt, dass es sich um eine offene Handelsgesellschaft handelt, z.B. oHG oder OHG. Zwingend ist dies jedoch nur, wenn keiner der Gesellschafter eine natürliche Person ist. Die oHG ist rechtsfähig und damit Trägerin von Rechten und Pflichten.
Bezüglich der Haftung gilt, dass die beteiligten Gesellschafter unmittelbar, persönlich und unbeschränkt haften. Es handelt sich bei ihnen um Gesamtschuldner für die Schulden der Gesellschaft. Tritt eine "Person" in die oHG ein, so tritt sie auch in die Haftung ein. Selbst beim Austritt aus der oHG haftet der jeweilige Gesellschafter bis zum Ablauf von fünf Jahren für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Unter Umständen kann es hilfreich sein, einen erfahren und im Gesellschaftsrecht tätigen Rechtsanwalt zur Erstellung entsprechender Gesellschaftsverträge heranzuziehen, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein.
http://www.grprainer.com/OHG-Offene-Handelsgesellschaft.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 17.12.2013 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 997196
Anzahl Zeichen: 3000
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 0221-2722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 236 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die offene Handelsgesellschaft - Gesellschaftsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).