Der Creditweb Bauherren Ratgeber - Gut geschützt: Welche Versicherungen Bauherren brauchen

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Wer einen Hausbau plant, sollte sich frühzeitig um die erforderlichen Versicherungen kümmern, damit er gegen alle Unwägbarkeiten abgesichert ist. Denn eine Baustelle birgt viele Gefahren, nicht nur für den Bauherrn selbst. Wenn etwa ein Baustellenbesucher in ein ungesichertes Loch stürzt oder ein Gerüst umkippt, ist es in der Regel der Bauherr, der für die Schäden aufkommen muss. Bei einem Unglück mit Personenschaden kann sogar der finanzielle Ruin drohen, falls er Schmerzensgeld oder sogar eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen muss. Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb geben Tipps, wie sich Hausbauer absichern können und welcher Versicherungsschutz unverzichtbar ist.



(firmenpresse) - Wer einen Hausbau plant, sollte sich frühzeitig um die erforderlichen Versicherungen kümmern, damit er gegen alle Unwägbarkeiten abgesichert ist. Denn eine Baustelle birgt viele Gefahren, nicht nur für den Bauherrn selbst. Wenn etwa ein Baustellenbesucher in ein ungesichertes Loch stürzt oder ein Gerüst umkippt, ist es in der Regel der Bauherr, der für die Schäden aufkommen muss. Bei einem Unglück mit Personenschaden kann sogar der finanzielle Ruin drohen, falls er Schmerzensgeld oder sogar eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen muss. Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb geben Tipps, wie sich Hausbauer absichern können und welcher Versicherungsschutz unverzichtbar ist.

Die Pflicht: Vier Versicherungen sind für Bauherren unverzichtbar


Beim Bau eines Hauses gilt der Grundsatz: Schadensfälle, die richtig teuer werden können, sollten unbedingt abgesichert werden. Zum Pflichtprogramm gehören eine Bauleistungs-, eine Bauherrenhaftpflicht-, eine Feuerrohbau- und eine Wohngebäudeversicherung.


Eine Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Sachschäden am Rohbau ab und leistet Ersatz an Bauleistungen, -stoffen und fertigen -teilen. Dazu gehören Schäden durch höhere Gewalt - also Sturm, Hagel, Hochwasser oder andere ungewöhnliche Witterungseinflüsse -, Vandalismus durch Unbekannte, Konstruktions- und Materialfehler oder Unachtsamkeiten der Bauarbeiter. Oft ist auch der Diebstahl fest eingebauter Teile wie Heizkörper oder Türen inbegriffen. Allerdings hat der Versicherungsschutz Grenzen: So sind etwa Schäden durch mangelhafte Bauleistungen oder normalen Frost während der Wintermonate nicht versichert. Auch Schäden durch Feuer sind nicht abgesichert, ebenso wie der Diebstahl beweglicher Gegenstände, die auf der Baustelle lagern.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt während der Bauzeit ein, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Grundsätzlich hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass Grundstück und Rohbau gut abgesichert sind. So müssen etwa Zäune um dan Bau herum intakt und Gruben ausreichend abgedeckt sein. Er ist dafür verantwortlich, dass von der Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen, und haftet für Schäden in unbegrenzter Höhe. Hier setzt die Versicherung an, die im Schadenfall entweder unberechtigte Ansprüche abwehrt oder entstandene Schäden reguliert. Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht als Grundstücksbesitzer. Erstellt der Bauherr die Planung für das Bauvorhaben oder übernimmt sogar die Bauleitung selbst, muss er dies dem Versicherer mitteilen. Und damit nicht nur die Bauarbeiter sondern auch unentgeltlich mitarbeitende Freunde oder Angehörige einen Versicherungsschutz erhalten, muss der Bauherr seinem Versicherer mitteilen, in welcher Höhe sich die Eigenleistung bewegt. Wegen des unbegrenzten Haftungsrisikos für den Bauherrn empfehlen die Experten von Creditweb eine Versicherungssumme von mindestes drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.



Die Feuerrohbauversicherung schützt ab dem Baubeginn gegen Brand, Blitzschlag und Explosion am entstehenden Haus und an den Baustoffen auf dem Grundstück. Sie kann entweder vor dem Hausbau als einzelne Versicherung oder als Teil einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, denn die meisten Versicherer bieten den Versicherungsschutz im Brandfall beitragsfrei in der Gebäudeversicherung mit an. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das fertig gestellte Haus hinterher weiterhin versichert bleibt. Wichtig ist, dass die Versicherung vor dem Baustart abgeschlossen wird, damit der Versicherungsschutz sofort besteht.

Eine Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes Muss für die Zeit nach Fertigstellung des Hauses: Sie greift bei Schäden, die durch Brand, Explosion, Frost, Rohrbrüche, Sturm oder Hagel entstehen. Gegen Aufpreis können auch Elementarschäden, zum Beispiel durch Überschwemmung, mitversichert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Objekt als Eigenheim genutzt oder vermietet werden soll. In der Regel wird er Versicherungsschutz von den Kreditinstituten gefordert, die den Hausbau finanziert haben. In manchen Regionen Deutschland ist auch eine Gebäude-Feuerversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kür: Sinnvoll, aber nicht bei jedem Bauvorhaben notwendig


Je nach Bauvorhaben können spezielle Erweiterungen des Versicherungsschutzes sinnvoll sein. Wer sein Haus mit viel Eigenleistung baut, sollte unbedingt eine Bauhelfer-Versicherung abschließen. Dabei sind alle freiwilligen unentgeltlichen Helfer auf der Baustelle versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Baugrundstücks und endet mit dem Verlassen nach Beendigung der Arbeiten. Für den Bauherrn selbst und den Ehepartner sollte eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 18.12.2013 - 09:58 Uhr
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Freigabedatum: 18.12.2013

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