Deutsche Umwelthilfe gewinnt vor Gericht gegen Hersteller von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber
ID: 998001
in der Auseinandersetzung mit der Pearl GmbH und fordert wirksame
Marktüberwachung der Bundesländer
Berlin, 18.12.2013: Der Leuchtmittelhersteller Pearl GmbH darf
keine Energiesparlampen mit zu viel schädlichem Quecksilber mehr
vertreiben. So lautet das aktuelle Urteil des Landgerichts Freiburg.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen
verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche
Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber
festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit
19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr
als das Fünffache. Der Aufforderung der Umwelt- und
Verbraucherschutzschutzorganisation, eine Unterlassungserklärung
vorzulegen und zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel
Quecksilber zu vertreiben, lehnte das Unternehmen ab. Deshalb klagte
die DUH wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG).
"Bei den Herstellern von Energiesparlampen gibt es leider noch
immer schwarze Schafe, die durch billige Produktionstechnologien
schnelles Geld verdienen und dabei Energiesparlampen mit zu hohen
Quecksilbermengen verkaufen. Durch die verantwortungslosen Praktiken
Einzelner, gerät eine Lichttechnologie in Verruf, die besonders
effizient und klimafreundlich ist", sagt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es ist kein Zufall, dass die
DUH anstelle einer zuständigen Kontrollbehörde dabei ist, einem
verantwortungslosen Lampenhersteller das Handwerk zu legen. Die
Bundesländer müssen endlich eine funktionierende Marktüberwachung
aufbauen und die Einhaltung der Grenzwerte kontrollieren."
Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig.
Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge
Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der
Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar
2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Seit September 2010
müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel
Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.
"Das Urteil macht deutlich, dass die vorgegebenen
Quecksilbergrenzwerte bei jeder verkauften Energiesparlampe
eingehalten und Unternehmen Verantwortung für ihre Produkte
übernehmen müssen. Deshalb freuen wir uns über die Entscheidung des
Gerichts, welche den Schutz der Verbraucher noch einmal
unterstreicht", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der
rechtlichen Auseinandersetzung vertreten hat. Das Landgericht
Freiburg hat die Pearl GmbH dazu verurteilt, "es zu unterlassen, im
geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einseitig
gesockelte Kompaktleuchtstofflampen mit einer Leistung von bis zu 30
Watt mit einer Menge von mehr als 3,5 mg Quecksilber je Brennstelle
zu vertreiben". Im Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld
von bis zu 250.000 Euro angedroht. Die Pearl GmbH hat beim
Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung gegen das Urteil des
Landgerichts eingelegt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH)
Tel:. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail:
eckold-hufeisen@duh.de
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Datum: 18.12.2013 - 11:41 Uhr
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