Arztsuche im Internet: Bewertung oder Empfehlung?
ID: 99825
Gerade ging der Rechtsstreit über eine Bewertungsplattform im Internet durch die Presse. Und aller Voraussicht nach wird dies die Gerichte auch noch länger in Atem halten. Denn die Persönlichkeitsrechte bei diesen Plattformen werden verletzt, daran liegt kein Zweifel. Es sind aber auch andere Vorgehensweisen möglich wie etwa bei zahnarzt-empfehlung.de. Hier ist eine Empfehlung nötig um gelistet zu werden.
Die Plattform http://www.zahnarzt-empfehlung.de , dieses Jahr seit 5 Jahren besteht, beispielsweise setzt auf die Empfehlung von Zahnärzten durch zufriedenen Patienten. Damit setzt sie sich konzeptionell deutlich von der negativen Bewertung ab.
Nur empfohlene Zahnärzte können teilnehmen und gelistet werden. Wollen Sie dies nicht können Sie jederzeit aus der Datenbank entfernt werden. Sind sie auf der Plattform gelistet, dann können Sie auch bewertet werden-mit Ihrem Einverständnis.
Ansonsten bietet die Plattform einige interessante und nützliche Zusatzfunktionen, wie die Suche nach Spezialisten etwa in Implantologie oder für Kinder oder und hierauf wurde besonders geachtet für Zahnarztangst.
Immer mit dem Focus darauf, dass nur Zahnärzte gelistet werden, die auch gelistet werden wollen und die Ihre Eintrittskarte in diesen Kreis durch eine Patientenempfehlung erhalten haben.
Autor Florian Meier
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Florian Meier
service(at)mail-muenchen.de
Florian Meier
service(at)mail-muenchen.de
Datum: 02.07.2009 - 12:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 99825
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 507 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arztsuche im Internet: Bewertung oder Empfehlung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
zahnarzt-empfehlung.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).