SOLMS zum Bescheid des Bundestagspräsidenten (02.07.2009)

SOLMS zum Bescheid des Bundestagspräsidenten (02.07.2009)

ID: 99990

SOLMS zum Bescheid des Bundestagspräsidenten (02.07.2009)



(pressrelations) - >FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:
Berlin. Zum Bescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages zu den Spendenvorgängen "Möllemann" im FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen erklärt der Bundesschatzmeister der FDP, Dr. HERMANN OTTO SOLMS, MdB:

"Der Präsident des Deutschen Bundestages hat heute einen Sanktionsbescheid über insgesamt 4.336.648,79 Euro gegen die FDP zugestellt. Fünf Jahre nach Vorlage aller Fakten und drei Monate vor der Bundestagswahl ahndet er damit die Verstöße gegen das Parteiengesetz, zu denen es im Landesverband Nordrhein-Westfalen durch den damaligen Landesvorsitzenden, Jürgen W. Möllemann, gekommen war.

Der Präsident des Deutschen Bundestages würdigt ausdrücklich die konsequente eigene Aufklärungsarbeit der FDP, die im Jahre 2002 durch den damaligen Bundesschatzmeister, den verstorbenen Dr. Günter Rexrodt, eingeleitet und die vom Landesverband Nordrhein-Westfalen unter neuer Führung nachhaltig unterstützt wurde. Die durch dieses eigene Bemühen und die enge Kooperation mit den Ermittlungsbehörden zu Tage getretenen Verstöße mussten ? und das hat die FDP jederzeit anerkannt ? zu Sanktionen führen.

Sowohl der Landesvorstand als auch die Mitglieder des wirtschaftlich betroffenen Landesverbandes NRW haben sich stets zu ihrer Verantwortung bekannt, obwohl sie selbst, wie im übrigen alle Gliederungen, Gremien und Mitglieder der Gesamtpartei, das Opfer der rechtswidrigen Handlungen Einzelner geworden sind.

Der Landesverband NRW hat deshalb schon frühzeitig bilanzielle Vorsorge für erwartete Sanktionen getroffen. Mit dem heutigen Sanktionsbescheid wird die FDP allerdings stärker als bisher veranschlagt belastet. Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet.

Der Bundesschatzmeister wird in enger Abstimmung mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden. Die Komplexität der Rechtslage und die Schwierigkeiten bei der Bemessung der zu verhängenden Sanktionen werden schon dadurch deutlich, dass die Bundestagsverwaltung für die Bewertung der schon lange bekannten Vorgänge mehrere Jahre benötigt hat. Die wichtige Frage, ob die Vorgänge als Verstoß gegen das Transparenzgebot (2-fache Sanktion) oder ein Annahmeverbot (3-fache Sanktion) zu werten sind, beurteilen die FDP und ihre Rechtsberater anders als der Präsident des Deutschen Bundestages.



Einer Analyse bedarf auch und in besonderer Weise die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Parteien. Nicht nur in einem Wahljahr, sondern generell kommt dem Grundsatz der Chancengleichheit zentrale Bedeutung zu. Er begründet Sanktionen und begrenzt sie zugleich in der Weise, dass die Parteien den selbstverständlichen Anspruch auf eine einheitliche Verwaltungspraxis haben.

Nach erfolgter Prüfung wird die Bundespartei innerhalb der Frist von einem Monat gegebenenfalls die erforderlichen Rechtsmittel einlegen."


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Datum: 02.07.2009 - 18:32 Uhr
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