EU-Kommission bestätigt Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

EU-Kommission bestätigt Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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EU-Kommission bestätigt Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

ZDF-Intendant: "Interessen der Nutzer im Vordergrund"



(pressrelations) - >ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßte am Donnerstag die Mitteilung der EU-Kommission zur Rundfunkfinanzierung: "Ich freue mich, dass die Kommission die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das soziale, kulturelle und demokratische Leben anerkennt. Sie bestätigt vor allem auch die Bedeutung der neuen Telemedienangebote, die für eine zeitgemäße Wahrnehmung dieser Rolle unerlässlich sind. Damit stellt die Kommission die Interessen und Bedürfnisse der Nutzer in den Vordergrund."

Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar gestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf ein Nischendasein begrenzt werden kann. Die Technologieneutralität sowie die journalistische Unabhängigkeit seien Grundlage für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Digitalen Zeitalter.

Kernstück der neuen Mitteilung ist die Anpassung an die neue Medienlandschaft, die sich seit der Rundfunkmitteilung aus dem Jahre 2001 durch die Digitalisierung stark gewandelt hat. Die Mitteilung basiert auf den Grundsätzen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die im EU-Recht, insbesondere in einem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam, festgelegt sind. Danach können die Mitgliedstaaten den öffentlich-rechtlichen Auftrag und seine Finanzierung grundsätzlich nach eigenem Ermessen gestalten und dabei ihre Prioritäten, ihre Geschichte und ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

Schächter appellierte an Brüssel, die zukünftige EU-Beihilfenpolitik müsse konsequent im Rahmen des sogenannten 'Refined Economic Approach' erfolgen. Dieser Ansatz geht von einem Marktversagen im frei empfangbaren Fernsehen sowie bei den werbefinanzierten Onlineangeboten aus. Marktversagen ist, wie im Aktionsplan Staatliche Beihilfen dargestellt, ein wichtiger Rechtfertigungsgrund für Beihilfen. Dort wo der Wettbewerb aufgrund seiner spezifischen ökonomischen Strukturen versagt, stellt nicht jeder Eingriff des Staates per se eine Wettbewerbsverfälschung dar.




Mainz, 2. Juli 2009
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Datum: 02.07.2009 - 18:56 Uhr
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