DGAP-News: BEBRA Biogas gewährt bestehenden Aktionären Bezugsrecht für Kapitalerhöhung zu EUR 1,00
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BEBRA Biogas gewährt bestehenden Aktionären Bezugsrecht für
Kapitalerhöhung zu EUR 1,00
11.03.2011 / 09:03
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Dortmund, 11. März 2011: Die BEBRA Biogas Gruppe aus Dortmund möchte Ihr
Grundkapital erhöhen, um das rasante Wachstum der Unternehmensgruppe durch
eine solide Kapitalbasis abzusichern.
Daher hat der Vorstand am 9. März 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
folgende Kapitalerhöhung beschlossen: Das Grundkapital der Gesellschaft von
zur Zeit EUR 2.360.000,00 wird um bis zu EUR 695.708,00 auf bis zu EUR
3.055.708,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 695.708 neuen auf
den Inhaber lautende Stückaktien erhöht. Der Ausgabebetrag/Bezugspreis
beträgt EUR 1,00 je neuer Aktie. Die neuen Aktien sind ab Beginn des
Geschäftsjahres 2010 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge
ist ausgeschlossen.
Die insgesamt bis zu Stück 695.708 neuen Aktien werden nach Abschluss des
Bezugsaufrufes von einem Kreditinstitut, der ACONActienbank AG, München, in
dem Umfang, in dem Bezugsaufträge der Aktionäre vorliegen, gezeichnet undübernommen.
Da Altgesellschafter teilweise auf Ihre Bezugsrechte verzichtet haben (da
diese bereits im Vorfeld an Kapitalerhöhungen teilgenommen haben und
gegenüber denübrigen Aktionären nicht besser gestellt werden sollen), wird
den berechtigtenübrigen Aktionären ein Bezugsverhältnis von 1:2
ermöglicht. Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft somit
im Verhältnis von einer alten Aktie zu zwei neuen Aktien zum Bezug zu einem
Bezugspreis von EUR 1,00 je neuer Aktie angeboten. Auf je Stück eine Aktie
ohne Nennbetrag in seinem Depot kann also jeder Aktionär Stück zwei neue
Aktien ohne Nennbetrag zum Bezugspreis von je EUR 1,00 zeichnen und
beziehen.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien zum Ablauf
11. März 2011. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den
Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt.Über sein Bezugsrecht hinaus kann jeder Aktionär während der Bezugsfrist
zudem beliebig viele weitere neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,00
zeichnen. Soweit der Gesellschaft dann neue Aktien aus nicht ausgeübten
Bezugsrechten zur Verfügung stehen, werden diese den Aktionären unter
Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zugeteilt.
Die Aktionäre der BEBRA Biogas Holding AG werden somit aufgefordert, das
Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses vom
Bezugsrecht in der Zeit vom 14. März 2011 (einschließlich) bis zum 28. März
2011 (einschließlich) auszuüben.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft freuen sich, ihrenübrigen
Aktionären hiermit die Chance geben zu können, weitere Aktien der
Gesellschaft zu dem Ende November 2010 zugesagten Kurs zu erwerben und mit
einer erhöhten Beteiligungsquote an der BEBRA Biogas Holding AG von bis zu
34,15 Prozent am weiteren Wachstum der Gesellschaft partizipieren zu
können.
Die Details der Kapitalerhöhung werden mit heutigem Datum im Bundesanzeiger
und auf unserer Homepage veröffentlicht sowie den jeweiligen Aktionären
durch ihre depotführenden Banken nochmals schriftlich mitgeteilt werden.Über die Bebra Biogas Holding AG
Die Bebra Biogas Holding AG ist ein erfahrener Dienstleister auf dem Gebiet
Biogasanlagen, speziell dem Bau von Zwei-Stufen Kompaktanlagen für
landwirtschaftliche Betriebe. Das Portfolio umfasst darüber hinaus die
Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität mittels Membrantechnologie und die
Gärrestaufbereitung mit Ultrafiltration und Umkehrosmose. Die Bebra Biogas
Holding AG besitzt Standorte in Deutschland, Italien, Spanien und Korea.
Für Rückfragen
BEBRA Biogas Holding AG, Investor Relations (Klaus Niemeyer), Kanalstr. 24,
44147 Dortmund, Tel. +49-172-5333155, E-Mail: ir(at)bebra-biogas.com
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Datum: 11.03.2011 - 09:03 Uhr
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