Der Aktenvortrag ist ein wesentlicher Bestandteil der mündlichen Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen. Er steht nicht nur am Anfang der Prüfung sondern begründet auch einen erheblichen Teil der Gesamtnote. Das juristische Repetitorium Rechtsicher bereitet Referendare auf  ...

09.08.2011

Rechtsicher

Der Aktenvortrag ist ein wesentlicher Bestandteil der mündlichen Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen. Er steht nicht nur am Anfang der Prüfung sondern begründet auch einen erheblichen Teil der Gesamtnote. Das juristische Repetitorium Rechtsicher bereitet Referendare auf den Aktenvortrag vor.






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