Der Lohnsteuerhilfeverein ist ein beim Amtsgericht eingetragener Verein, der zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) befugt ist.

Das deutsche Steuerrecht ist längst so komplex und vielschichtig geworden, dass der „normale“ Steuerpflichtige sich bei vielen Lebenssachve ...

02.12.2011

ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein

Der Lohnsteuerhilfeverein ist ein beim Amtsgericht eingetragener Verein, der zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) befugt ist. Das deutsche Steuerrecht ist längst so komplex und vielschichtig geworden, dass der „normale“ Steuerpflichtige sich bei vielen Lebenssachverhalten nicht sicher sein kann, wie diese steuerlich zu werten sind: Erwerb einer Immobilie Eheschließung mit Lohnsteuerklassenwechsel Geburt eines Kindes und Kinderbetreuungskosten / Elterngeld und Mutterschaftsgeld beruflich bedingte Umzug Fortbildung mit hohen Kursgebühren, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Durch die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein sichern Sie sich die professionelle Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung / Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs. Sie können durch die kompetente Beratung in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins die maximale Einkommensteuererstattung generieren. Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Sie außerdem über Ihre individuelle Steuererklärungspflicht. Der Lohnsteuerhilfeverein erhebt jährlich einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag, hiermit sind sämtliche bezogene Leistungen, insbesondere die Lohnsteuerhilfe, abgegolten. Da der Zweck des Lohnsteuerhilfevereins nicht auf Gewinnmaximierung gerichtet ist, erhalten Sie als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein eine hervorragende Beratung zu fairen Preisen. Der Mitgliedsbeitrag zum Lohnsteuerhilfeverein wird von der Verwaltung des Lohnsteuerhilfevereins jährlich und im Voraus auf der Basis Ihres letzten Einkommens erhoben. Da für den Betrieb der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins z.B. auf ein eigenes Büro verzichtet wird, sind die Mitgliedsbeiträge an den Lohnsteuerhilfeverein im Vergleich zu den Gebühren der Erstellung einer Einkommensteuererklärung beim Steuerberater bzw. in einer Steuerkanzlei signifikant geringer. Der gewöhnliche Steuerbürger ohne gewerbliche Einkünfte zahlt grundsätzlich im Lohnsteuerhilfeverein weniger Geld für die gleiche Leistung.






Firma: Ganghoferstraße 21

Kontakt-Informationen:
Stadt: München
Telefon: 089/23542433


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