Die qualifzierten Meisterbetriebe des Gebäudereinigerhandwerks sind immer auf der suche nach geeigneten Bewerbern für die Ausbildung zum Gebäudereiniger.
Fakten zur Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk:
Der Beruf Gebäudereiniger/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
Voraussetzungen für eine Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk:
Formale Voraussetzungen:
Die Ausbildungsbetriebe verlangen in der Regel einen
guten Hauptschulabschluss.
Persönliche Voraussetzungen:
Für die Ausbildung sind gute technische, mathematische, chemische und physikalische Kenntnisse erforderlich.
Für die Ausbildung wird körperliche Eignung vorausgesetzt.
Interesse am Bedienen von Maschinen und Geräten sowie Freude an Teamarbeit sind wünschenswert.
Gute Umgangsformen und Zuverlässigkeit sind ein Muss, denn das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein Dienstleistungshandwerk und am Kunden orientiert.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung beträgt 3 Jahre.
Je nach Vorbildung ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich, z.B. bei:
einer Zweitausbildung
bei Bewerbern/innen mit Abitur oder Fachhochschulreife
bei herausragenden betrieblichen und schulischen Leistungen während der Ausbildungszeit.
Ausbildungsstätten:
Die Ausbildung erfolgt in ausbildungsberechtigten Betrieben des Gebäudereiniger-Handwerks und in der Berufsschule
(so genannte duale Ausbildung) und wird durch die überbetriebliche Ausbildung ergänzt.
Berufsschulen mit Fachklassen für das Gebäudereiniger-Handwerk gibt es in vielen Städten. Für den Süddeutschen Raum ist es Metzingen bei Reutlingen.
Während der Gesellenausbildung werden die unterschiedlichsten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, z. B.:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Auftragsübernahme, Planen und Vorbereiten von Arbeitsaufgaben
Anwenden von Oberflächenbehandlungsmitteln
Einsatz von Leitern, Gerüsten, Absturzsicherungen, Hubarbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen
Einsatz von Reinigungsgeräten und Reinigungsmaschinen
Ausführen von Reinigungs-, Desinfektions-, Pflege- und Konservierungsarbeiten
Reinigen und Pflegen von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsflächen
Durchführen von Maßnahmen zur Hygiene, Schädlingsbekämpfung und Dekontamination
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