Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urt ...

11.10.2015

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker- Hollmann

Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf. Fachlich versiert und kompetent bei geschlossenen und offenen Fonds Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist die Vertretung geschädigter Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen im Grauen Kapitalmarkt. Egal, ob Sie geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Energiefonds, Solarfonds, Patentfonds, Containerfonds, Flugzeugfonds, Infrastrukturfonds oder Waldfonds gezeichnet haben, die kurz vor dem Totalverlust stehen: Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber Banken, Finanzdienstleistern, Emissionshäuser, Treuhänder und Fondsinitiatoren. Dabei vertreten wir sowohl Einzelfälle als auch Fälle im Verbund. In vielen Fonds betreuen wir schlagkräftige Anlegergemeinschaften, begleiten diese bei wichtigen Entscheidungen und nehmen an Gesellschafterversammlungen teil. Außerdem werden unsere Mandanten rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung über die Ergebnisse von Musterprozessen informiert oder haben die Möglichkeit sich bei Sammelklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen und profitieren so von unseren gut organisierten Anlegernetzwerken. Bei Abwehr von rückgeforderten Ausschüttungen erfolgreich Notleidende Fonds versuchen häufig im Zuge von Sanierungen von Gesellschaftern Nachschüsse zu fordern oder Gesellschafter werden vom Insolvenzverwalter aufgefordert Ausschüttungen zurück zu bezahlen. Viele Zahlungsaufforderungen können wir erfolgreich abwehren, da der Bundesgerichtshof für einige Fallkonstellationen ganz klar über die Unrechtmäßigkeit dieser Rückforderung von Ausschüttungen entschieden hat. Ihr Partner bei Fragen zu Widerrufsmöglichkeiten von Immobiliendarlehen oder Kündigung von Bausparverträgen Auch die Zeichner offener Immobilienfonds finden in uns einen leistungsstarken und erfolgreichen Partner bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Daneben beraten wir kompetent und umfassend Erwerber von Schrottimmobilien in Bezug auf deren rechtlichen Möglichkeiten. Ein weiterer Fokus unseres Aufgabenfeldes umfasst das Wertpapierrecht und das Bankrecht. Auch bei Fragen zu den Widerrufsmöglichkeiten eines Immobiliendarlehens oder der Kündigung eines Bausparvertrages stehen wir Ihnen auch hier als erfahrener Ansprechpartner zur Seite. Unsere Aufgabe und Ziel ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten.






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