Seit Anfang des letzten Jahrzehnts, mithin dem Wegfall der sogenannten 58er Regelung des ehemaligen Arbeitsförderungsgesetzes, müssen Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres arbeiten. Vorher war für die meisten schon mit 58 Schluss, sie gingen in den Vorruhestand. Sie wurden also mit ...
10.08.2013 | Körper & Geist & Seele