Achim Weber? Certified Public Accountant

Achim Weber? Certified Public Accountant

Die Leistungen der in Chicago und Dresden ansässigen Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht Achim Weber richten sich an US-Staatsbürger und Green Card Besitzer, Personen mit Einkünften aus den USA und Unternehmen mit Niederlassungen in den USA sowie an Gründer. Das Angebot erstreckt sich von der klassischen Erstellung der privaten oder geschäftlichen Steuererklärung nach US-Steuerrecht über die Steuerplanung, steuerliche Beratung bei geplanten Investitionen, Gründung von Niederlassung oder Existenzen bis hin zur Für Investoren in den USA ist die Kanzlei als zertifizierter Agent zur Beantragung einer persönlichen US-Steuernummer zugelassen.


Dresdner Fachkanzlei Achim Weber unterstützt Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderungen


(Dresden, 09. Mai 2012) Angehörige von behinderten Kindern und die Kinder selbst brauchen Entspannung wie jeder andere auch. Nur die Anforderungen an einen Urlaub sind anders. Die Kindervilla Dorothee in Kreuztal wird diesen Ansprüchen gerecht. Ab sofort wird die Arbeit des Hauses von der Dresdner ...


11.05.2012 | Finanzwesen


US-Finanzgericht: Angestellte des deutschen Verteidigungsministeriums mit Wohnsitz in den USA unterliegen der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht


(Dresden, 09. Mai 2012) Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts der USA unterliegen deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in den USA haben und die Green Card besitzen, selbst dann der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht, wenn sie für das das deutsche Verteidigungsministerium in den U ...


11.05.2012 | Politik & Gesellschaft


Neuerung im Steuerrecht: Zinseinkünfte aus den USA werden ab 2013 automatisch an US-Finanzbehörden gemeldet


(Dresden, 09. Mai 2012) Ab dem 1. Januar 2013 müssen US-amerikanische Banken Zinseneinkünfte von Nichtamerikanern automatisch an die Finanzbehörden der Vereinigten Staaten melden. Dies betrifft aber nur Personen aus Ländern, mit denen die USA ein Informationsaustauschabkommen unterhält, wie bei ...


11.05.2012 | Dienstleistung


Internal Revenue Service: Staatsbürger der USA, die dauerhaft in Deutschland arbeiten, unterliegen nur der deutschen Sozialversicherung


(Dresden, 09. Mai 2012) Wer als US-amerikanischer Arbeitnehmer längere Zeit in einem anderen Land arbeitet, muss nach einer bestimmten Frist nur noch in die Sozialversicherungssysteme des Zielstaates einzahlen. Dies meldet die Agentur Internal Revenue Service, einer der weltweit effizientesten Steu ...


11.05.2012 | Politik & Gesellschaft




 

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