Baiker & Richter Rechsanwälte, PartG
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG ist eine bundesweit tätige Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Handwerksbetriebe und Behörden in anspruchsvollen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten - außergerichtlich wie gerichtlich. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Beamtenrecht, Wasserrecht, Handwerksrecht einschließlich der Altgesellenregelung sowie im Subventionsrecht.
Im Beamtenrecht begleiten wir insbesondere Konkurrentenstreitverfahren, Fragen der Dienstfähigkeit, dienstliche Beurteilungen, Beförderungsverfahren und weitere beamtenrechtliche Streitigkeiten. Im Handwerksrecht beraten und vertreten wir unter anderem bei Eintragungen in die Handwerksrolle, Ausnahmebewilligungen, Verfahren zur Altgesellenregelung, Bußgeldbescheiden, behördlichen Beanstandungen sowie Abmahnungen mit handwerks- oder wettbewerbsrechtlichem Bezug.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden wasserrechtliche Genehmigungs- und Anordnungsverfahren sowie Verfahren über die Bewilligung, den Widerruf oder die Rückforderung von Subventionen. Auch wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit handwerksrechtlichen Fragestellungen, gehören zu unserem Beratungs- und Vertretungsspektrum.
Unsere Arbeit ist geprägt durch fachliche Spezialisierung, sorgfältige rechtliche Prüfung und eine klare, interessengerechte Vertretung. Ziel ist es, komplexe verwaltungsrechtliche Sachverhalte verständlich einzuordnen und sachgerechte Lösungen konsequent umzusetzen.
Für verwaltungsrechtliche, handwerksrechtliche und wettbewerbsrechtliche Anliegen stehen wir Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
