Für Alkohol gibt es gesetzliche Begrenzungen im Straßenverkehr, für Arzneimittel nicht. Hier muss der Patient zum einen den Beipackzettel studieren, zum anderen auf sein Körpergefühl achten. Oftmals ist man durch die Erkrankung selbst schon geschwächt und unkonzentriert. Ein Arzneimittel kann ...
10.06.2013 | Pharma