die Patientin wohnt in einem Wohnheim, weil sie durch frühkindliche Hirnschädigungen seelisch und körperlich behindert und auf ständige Pflege, Aufsicht und Begleitung angewiesen ist. Sie hat aber ein zweites Handycap: sie hat Neurodermitis, die sich auf die Fußsohlen auswirkt und dort die Haut ...
05.06.2009 | Gesundheitswesen - Medizin